Zahlen werden mit den Kugelschreiber in den Taschenrechner getippt

Härtefallregelung

Durch die Abdeckung vieler Leistungsbereiche versuchen wir, Sie so gut wie möglich zu unterstützen. Zuzahlungen lassen sich dabei manchmal leider nicht vermeiden. Um eine finanzielle Überforderung zu verhindern, kann in bestimmten Fällen eine Zuzahlungsbefreiung erfolgen.

Die Zuzahlungen für Transportkosten, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte belaufen sich in der Regel auf 10 Prozent der anfallenden Kosten. Dabei wird von dem Versicherten eine Eigenbeteiligung von mindestens 5 Euro, jedoch nicht mehr als 10 Euro gezahlt. Die Gesamthöhe der Zuzahlungen, die in einem Kalenderjahr geleistet werden müssen, ist auf 2 Prozent der Bruttoeinnahmen begrenzt. Diese Zuzahlungsgrenze bezieht die Einnahmen aller Haushaltsangehörigen mit ein. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen lediglich für Fahrkosten eine Zuzahlung leisten, für alle anderen Zuzahlungen besteht eine Zuzahlungsbefreiung.

Für chronisch kranke Personen tritt die so genannte Härtefallregelung in Kraft. Das bedeutet, dass maximal 1 Prozent der Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen geleistet werden muss. Eine schwerwiegende chronische Erkrankung liegt vor, wenn Sie wenigstens ein Jahr lang und mindestens einmal im Quartal aufgrund dieser Krankheit in ärztlicher Behandlung waren. Zusätzlich muss entweder der Pflegegrad 3 oder höher, eine 60-prozentige Behinderung oder eine dauerhafte medizinische Versorgung des Versicherten vorliegen.

  • Trifft dies auf Sie zu und übersteigen Ihre Zuzahlungen 1 Prozent Ihrer Bruttoeinnahmen, können Sie bei der IKK gesund plus eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.

Besondere Härtefallregelung bei Zahnersatz

Die Regelung für Zahnersatz beinhaltet die weitgehende Befreiung von der Eigenbeteiligung, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Die entsprechenden Zahlen werden jährlich aktualisiert.

Zuzahlungen und Belastungsgrenze 2023

Zuzahlungen und Belastungsgrenze 2023

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