Beitragsrückgewähr

Der Bonus für gesundheitliches Engagement ist bei der IKK gesund plus nichts Neues.


Mutter, Vater und Tochter schauen in die Kamera

Seit der Einführung unseres Bonusprogramms IKK aktiv plus im Jahre 2004 honorieren wir Vorsorge, Fitness und viele Gesundheitsaktivitäten. Nun kommt ein weiterer Baustein dazu: Der IKK gesund plus - Beitragsrückgewährtarif!

Inhalt

Wie funktioniert die Beitragsrückgewähr?

Wir haben unseren Beitragsrückgewährtarif einfach und transparent aufgebaut. Für die Teilnahme an diesem Tarif erhalten Sie je Kalenderjahr eine Prämie, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen. Je nach Höhe des Einkommens und der Anzahl der leistungsfreien Jahre können Sie so eine Prämie bis zu 300 Euro erzielen. Die Prämie wird nicht gezahlt, wenn Sie einen Arzt konsultieren, ein Rezept benötigen oder ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird.

Wichtig:
Der Arztbesuch für Ihre regelmäßige Vorsorgeuntersuchung wird nicht auf die Beitragsrückgewähr angerechnet.

Tarif- klasse

Jahresein- kommen in Euro

Prämie 1. Jahr in Euro

Prämie 2. Jahr in Euro

Prämie 3. Jahr in Euro

1

10.000 bis 23.999

50

75

100

2

24.000 bis 35.999

100

150

200

3

ab 36.000

200

250

300

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Für wen ist unser Beitragsrückgewährtarif geeignet?

Für jedes Mitglied der IKK gesund plus, ab vollendetem 18. Lebensjahr, das seinen Beitrag zur Krankenversicherung senken möchte. Nicht teilnehmen dürfen Versicherte, die Ihre Beiträge nicht selbst tragen, beispielsweise wenn ein öffentlicher Träger die Beiträge zahlt.

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Wann wird die Prämie ausgezahlt?

Die Prämie wird zum 30.06. des darauffolgenden Jahres ausgezahlt.

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Kann ich mitten im Jahr den Beitragsrückgewährtarif wählen?

Der Wahltarif beginnt mit dem auf die Teilnahmeerklärung folgenden Kalendermonat, wenn vor Beginn des Tarifes in dem Kalenderjahr mindestens für drei Monate eine Versicherung bestanden hat, ansonsten mit Beginn des Kalendermonats, indem diese Versicherungszeit erfüllt wurde. Es gilt der Eingang bei der IKK gesund plus.

 

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Wann ist eine Kündigung möglich?

Die Mindestbindungsfrist für Teilnehmer an Beitragsrückgewährtarifen beträgt seit 01.01.2011 mindestens ein Jahr. In dieser Zeit kann weder der Tarif noch die Mitgliedschaft gekündigt werden.

Wird der Tarif nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf dieses Jahres gekündigt, verlängert sich die Teilnahme jeweils um ein weiteres Jahr.

In Ausnahmefällen, wie z.B. in bestimmten sozialen Notlagen oder bei Kündigung der Mitgliedschaft nach Ablauf der Mindestbindungsfrist endet die Tarifteilnahme auch vor Ablauf eines weiteren Jahres.

Aktueller Info-Flyer

Alle Informationen zum neuen Wahltarif Beitragsrückgewähr haben wir für Sie in einem Flyer übersichtlich zusammengefasst.
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