Der Bonus für gesundheitliches Engagement ist bei der IKK gesund plus nichts Neues.

Seit der Einführung unseres Bonusprogramms IKK aktiv plus im Jahre 2004 honorieren wir Vorsorge, Fitness und viele Gesundheitsaktivitäten. Nun kommt ein weiterer Baustein dazu: Der IKK gesund plus - Beitragsrückgewährtarif!
Wir haben unseren Beitragsrückgewährtarif einfach und transparent aufgebaut. Für die Teilnahme an diesem Tarif erhalten Sie je Kalenderjahr eine Prämie, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen. Je nach Höhe des Einkommens und der Anzahl der leistungsfreien Jahre können Sie so eine Prämie bis zu 300 Euro erzielen. Die Prämie wird nicht gezahlt, wenn Sie einen Arzt konsultieren, ein Rezept benötigen oder ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird.
Wichtig: Der Arztbesuch für Ihre regelmäßige Vorsorgeuntersuchung wird nicht auf die Beitragsrückgewähr angerechnet.
| Tarif- klasse | Jahresein- kommen in Euro | Prämie 1. Jahr in Euro | Prämie 2. Jahr in Euro | Prämie 3. Jahr in Euro |
| 1 | 10.000 bis 23.999 | 50 | 75 | 100 |
| 2 | 24.000 bis 35.999 | 100 | 150 | 200 |
| 3 | ab 36.000 | 200 | 250 | 300 |
Für jedes Mitglied der IKK gesund plus, ab vollendetem 18. Lebensjahr, das seinen Beitrag zur Krankenversicherung senken möchte. Nicht teilnehmen dürfen Versicherte, die Ihre Beiträge nicht selbst tragen, beispielsweise wenn ein öffentlicher Träger die Beiträge zahlt.
Die Prämie wird zum 30.06. des darauffolgenden Jahres ausgezahlt.
Der Wahltarif beginnt mit dem auf die Teilnahmeerklärung folgenden Kalendermonat, wenn vor Beginn des Tarifes in dem Kalenderjahr mindestens für drei Monate eine Versicherung bestanden hat, ansonsten mit Beginn des Kalendermonats, indem diese Versicherungszeit erfüllt wurde. Es gilt der Eingang bei der IKK gesund plus.
Die Mindestbindungsfrist für Teilnehmer an Beitragsrückgewährtarifen beträgt seit 01.01.2011 mindestens ein Jahr. In dieser Zeit kann weder der Tarif noch die Mitgliedschaft gekündigt werden.
Wird der Tarif nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf dieses Jahres gekündigt, verlängert sich die Teilnahme jeweils um ein weiteres Jahr.
In Ausnahmefällen, wie z.B. in bestimmten sozialen Notlagen oder bei Kündigung der Mitgliedschaft nach Ablauf der Mindestbindungsfrist endet die Tarifteilnahme auch vor Ablauf eines weiteren Jahres.
Alle Informationen zum neuen Wahltarif Beitragsrückgewähr haben wir für Sie in einem Flyer übersichtlich zusammengefasst.
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