Selbstbehalt

Der Bonus für gesundheitliches Engagement ist bei der IKK gesund plus nichts Neues.


Vater und Mutter

Seit der Einführung unseres Bonusprogramms IKK aktiv plus im Jahre 2004 honorieren wir Vorsorge, Fitness und viele Gesundheitsaktivitäten. Nun kommt ein weiterer Baustein dazu: Der IKK gesund plus - Selbstbehalttarif!

Inhalt

Wie funktioniert der Selbstbehalt?

Wir haben unseren Selbstbehalttarif einfach und transparent aufgebaut. Für die Teilnahme am Selbstbehalttarif erhalten Sie je Kalenderjahr eine Prämie, wenn Sie bereit sind, sich an den für Sie anfallenden Gesundheitskosten zu beteiligen. Je nach Höhe des Einkommens können Sie eine Prämie bis zu 550 Euro pro Jahr erzielen. Diese verringert sich, wenn Sie eine Verordnung (z.B. Kassenrezept) erhalten oder ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird. Nehmen Ihre mitversicherten Angehörigen Leistungen in Anspruch, hat dies keine Auswirkungen. Sollten die Kosten den Selbstbehalt erreichen, tragen Sie ein finanzielles Risiko von max. 100 Euro.
Der Arztbesuch ohne Rezept oder Ihre regelmäßige Vorsorgeuntersuchung mindern Ihre Prämie beim Selbstbehalttarif jedoch nicht.

Für wen ist unser Selbstbehalttarif geeignet?
Für jeden, der seinen  Beitrag zur Krankenversicherung aktiv mitbestimmen möchte, ist dieser Wahltarif geeignet. Nicht teilnehmen dürfen Mitglieder, die Ihre Beiträge nicht selbst tragen, beispielsweise wenn ein öffentlicher Träger die Beiträge zahlt.

Tarif- klasse

Jahresein- kommen in Euro

Prämie in Euro

Selbst- behalt in Euro

Max. Risiko in Euro

1

10.000 bis 23.999

150

230

80

2

24.000 bis 35.999

350

430

80

3

ab 36.000

550

650

100

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Wann wird die Prämie ausgezahlt?

Die Prämie wird zum 30.06. des darauffolgenden Teilnahmejahres ausgezahlt. Gegebenenfalls wird der Selbstbehalt (max. 100 Euro) zum gleichen Zeitpunkt fällig.

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Kann ich mitten im Jahr in den Selbstbehalttarif einsteigen?

Sie können zu jedem Monatsersten den Tarif wählen. Die oben genannten Beträge gelten dann anteilig.

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Wann ist eine Kündigung möglich?

Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie, mindestens drei Jahre am Selbstbehalttarif teilzunehmen. In besonderen Fällen, wie beispielsweise dem Bezug von Arbeitslosengeld II, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.

Haben Sie Fragen zum Wahltarif?
Wir beraten Sie ausführlich!

Aktueller Info-Flyer

Alle Informationen zum neuen Selbstbehaltwahltarif haben wir für Sie in einem Flyer übersichtlich zusammengefasst.
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