Eine Vielzahl von wissenschaftlichen Studien belegt, dass UV-Strahlung sowohl die Hautkrebsentstehung als auch den Verlauf einer Hautkrebserkrankung entscheidend beeinflusst.

Die Millionen Solariengänger in Deutschland nehmen jedoch das erhöhte Risiko in Kauf. Besonders bedenklich ist es, dass bereits ein Viertel im Alter zwischen zehn und 17 Jahren mit dem künstlichen Bräunen beginnt. Jeder, der das vor dem 35. Lebensjahr tut, erhöht sein Melanomrisiko deutlich. Am besonders gefährlichen „Schwarzen Hautkrebs“ erkranken in Deutschland jährlich etwa 22.000 Menschen neu, bis zu 5.000 sterben daran.
Das „Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung“ hat am 10. Juli 2009 den Bundesrat passiert, es tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – also in wenigen Tagen – in Kraft.
Damit ist es jetzt also beschlossene Sache: Um Minderjährige vor massiven Hautkrebsgefahren zu schützen, darf ihnen die Nutzung von Solarien „in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlich zugänglichen Räumen“ nicht gestattet werden. Betreiber von Anlagen zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher ultravioletter Strahlung, die sich über dieses gesetzliche Verbot hinwegsetzen, riskieren eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro.
Jeder – Solariengänger hin oder her – sollte ein Auge auf seine Haut haben und insbesondere die so genannten Leberflecke beobachten. Denn wer hat sie nicht, die bräunlich gefärbten Ansammlungen von Pigmentzellen auf der Haut? Geben sie auch meist keinen Grund zur Sorge, kann manchmal doch ein bösartiger Hautkrebs dahinter stecken. Da man den „Schwarzen Hautkrebs“ sehr gut und früh erkennen kann, lässt er sich oft erfolgreich heilen.
Also nehmen Sie sich einmal im Monat die Zeit und untersuchen sich selbst. Schauen Sie sich in Ruhe (am besten mit einem Handspiegel) von Kopf bis unter die Fußsohlen, von vorn und von hinten an. Bald kennen Sie Ihre Haut so gut, dass Ihnen keine Veränderung mehr entgeht. Erscheint Ihnen etwas auffällig, gehen Sie bitte zum Arzt!
Je höher die Anzahl der Leberflecke ist, umso größer ist auch das Risiko für ein Malignes Melanom. Um zu erkennen, ob es sich möglicherweise um Hautkrebs handeln könnte, empfiehlt die Deutsche Krebshilfe, Pigmentmale nach der so genannten A-B-C-D-Regel zu überprüfen:
Nutzen Sie unser Angebot zur Früherkennung von Hautkrebs: Ab 35 Jahren können sich Frauen und Männer alle zwei Jahre untersuchen lassen.
» weitere Informationen zum Hautkrebs-Screening

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