Häusliche Krankenpflege

Damit Sie früher nach Hause können. Nicht immer ist eine Krankenhausbehandlung zwingend erforderlich. Für die nötige Pflege zu Hause sorgt die häusliche Krankenpflege.


Krankenkpflege

Wenn ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden soll, kann der behandelnde Arzt häusliche Krankenpflege verordnen. Die Pflege übernimmt ein Pflegedienst. Seit Mai 2000 sind die Leistungen der häuslichen Krankenpflege erstmals bundesweit einheitlich geregelt. Häusliche Krankenpflege ist gedacht

  • als kurzzeitige Pflege und
  • für maximal vier Wochen je Krankheitsfall.

In Ausnahmefällen kann die Zeit verlängert werden, sofern der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) den Fall positiv begutachtet.

Das gehört zur häuslichen Krankenpflege
Der behandelnde Arzt verordnet häusliche Krankenpflege, wenn sie medizinisch notwendig ist und dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann oder das Ziel der ärztlichen Behandlung gesichert wird. Der Arzt berücksichtigt dabei, was der Patient oder der in seinem Haushalt lebende Angehörige selber leisten kann. Drei Pflegebereiche werden einzeln oder gemeinsam als häusliche Krankenpflege verordnet:

  • Behandlungspflege: Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die an Pflegekräfte delegiert werden können. Dazu gehören z.B. Blutdruck und Blutzuckermessung, Medikamentengabe, Wund- und Drainagenversorgung oder Verbandwechsel.
  • Grundpflege: Grundverrichtungen des täglichen Lebens, z.B. Waschen oder Duschen, Hilfe bei Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Dazu zählen unter anderem Einkaufen, Geschirr spülen, Bettwäsche wechseln und Kochen.

Den passenden Pflegedienst können sich IKK-Versicherte selber aussuchen. Sie haben dabei die freie Wahl unter den Pflegediensten, mit denen die IKK Verträge abgeschlossen hat. Wenn Sie Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich an Ihre IKK.

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