Versorgungsqualität bei Brustkrebs weiter verbessert

Die Versorgung und die Lebensqualität betroffener Frauen sollen verbessert werden. Hierzu gelten seit Februar 2006 neue gesetzliche Vorgaben für die Behandlungsprogramme bei Brustkrebs.


So wurden neue Diagnose- und Therapiekonzepte auf der Basis wissenschaftlicher Leitlinien einbezogen. Sie beschreiben z.B. eine individuelle Therapieplanung, für die erforderliche Befundinhalte konkretisiert werden. Besonders wichtig ist das Gespräch zwischen Patientin und Arzt, um die individuell beste Therapie gemeinsam festzulegen. Auch die operative Therapie ist ein zentrales Thema. Brusterhaltende Verfahren sollen wann immer möglich eingesetzt werden.

Vor allem wurde die Rehabilitation stärker einbezogen. Ziel ist es, eine möglichst reibungslose Betreuung sicherzustellen – von der Diagnose bis zur Stärkung und Erholung nach erfolgter Behandlung. Zudem werden Ziele und Inhalte der Nachsorge näher ausgeführt. Hilfestellungen bei der Bewältigung der seelischen Situation erhalten eine noch stärkere Bedeutung.

dWird Brustkrebs nach aktuellen Leitlinien behandelt, verlängert sich die rückfallfreie Zeit und die Gesamtlebenszeit der Patientinnen. Eine Studie ergab,ass eine Behandlung von Brustkrebs nach den aktuellen S3-Leitlinien deutlich bessere Erfolge erzielt als eine nicht-leitliniengerechte Therapie.

Die aktuellen S3-Leitlinien zur Brustkrebsversorgung bilden die Grundlage für das Gesundheitsprogramm IKKpromed. Außerdem gibt der Gesetzgeb vor, diese Gesundheitsprogramme regelmäßig zu aktualisieren. Darüber beraten namhafte Experten und alle, die an der Umsetzung der Programme beteiligt sind.

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