Wer bei der IKK gesund plus freiwilliges Mitglied ist, zum Beispiel als Handwerksmeister, kann sich ab sofort wieder mit einem gesetzlichen Krankengeldanspruch versichern.
Die IKK gesund plus greift damit dem Gesetzgeber vor, der die Wiedereinführung des Krankengeldes für Selbständige vergleichbar der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage plant. Damit besteht gegen Zahlung eines gesonderten Beitragssatzes von 0,6 Prozent die Möglichkeit, einen krankheitsbedingten Einkommensausfall ab der siebenten Arbeitsunfähigkeitswoche in der gesetzlichen Höhe von 70 Prozent auszugleichen. Wer sich bis zum 30.04.2009 für die neue Tarifoption der IKK gesund plus entscheidet, profitiert von dieser Regelung bereits ab 01.04.2009, ansonsten ab dem jeweils folgenden Kalendermonat. Weitere Infos erhalten Interessenten in allen Geschäftstellen der IKK gesund plus.
07.04.2009
Pressesprecher
Gunnar Mollenhauer
Tel. 0391 2806-2002
Fax 0391 2806-6839
pressestelle@ikk-gesundplus.de
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