Magdeburg. Das Landesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung hat in seiner Sitzung vom 09.06.2010 die Vergütung onkologischer Leistungen im 3. Quartal 2009 für Versicherte der IKK gesund plus festgelegt. Das Schiedsverfahren wurde von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt angestrengt, weil Uneinigkeit über die Höhe der Bezahlung der Leistungen für die besondere onkologische Versorgung im Zeitraum Juli bis September 2009 bestand. Vorausgegangen war eine Initiative der Spitzenorganisationen der Ärzte und Krankenkassen, bestehende regionale Modelle zu vereinheitlichen und bundesweit gleich zu gestalten.
Die IKK gesund plus hat vor diesem Hintergrund in Anlehnung an die Bundesregelungen bereits seit dem Frühjahr 2009 eine einvernehmliche Lösung für Sachsen-Anhalt angestrebt. Leider sind diesem Weg nicht alle dafür nötigen Partner gefolgt. Die unparteiischen Mitglieder des Schiedsamtes bestätigten die Auffassung der IKK gesund plus. Die nunmehr seit dem 4. Quartal 2009 geltenden bundeseinheitlichen Regelungen sind auch auf das 3. Quartal 2009 übertragbar. Für die Versicherten der IKK gesund plus heißt das, die eingezahlten Beitragsgelder wurden unter Einhaltung strenger Wirtschaftlichkeitskriterien effizient eingesetzt.
10.06.2010
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Pressesprecher
Gunnar Mollenhauer
Tel. 0391 2806-2002
Fax 0391 2806-6839
pressestelle@ikk-gesundplus.de
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