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Leben retten durch Organspende

Heutzutage ist die Medizin in der Lage, Schwerkranken mit Hilfe einer Organtransplantation ein längeres Leben zu schenken. Doch leider gilt das zu oft nur in der Theorie. Tatsächlich unterschreitet die Anzahl der gespendeten Organe den Bedarf deutlich.


Organspendeausweis

Aktuell warten in Deutschland rund 12.000 Menschen auf eine Organspende. Pro Tag versterben drei von ihnen, weil sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan erhalten. Dabei sind laut einer repräsentativen Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus dem Jahr 2010 ca. 74 Prozent der 14- bis 75-Jährigen bereit, nach ihrem Tod zu spenden. Doch nur 25 Prozent der Befragten sind in Besitz eines Organspendeausweises.

Inhalt

Der Organspendeausweis sorgt für Klarheit

Es ist nicht einfach, sich mit dem eigenen Lebensende auseinander zu setzen. Die meisten Menschen meiden daher dieses Thema. Jedoch sollten Sie sich informieren – zum Beispiel im Internet unter www.organspende-info.de – und eingehend mit der Organspende befassen. Ein Organspendeausweis schafft dann Klarheit für den Ernstfall, denn hier kann

  • das Einverständnis zur Organspende generell erteilt,
  • es auf bestimmte Organe und Gewebe beschränkt,
  • einer Organspende widersprochen oder
  • die Entscheidung einer Vertrauensperson überlassen werden.

Der Ausweis wird an keiner offiziellen Stelle registriert oder hinterlegt. Es ist daher sinnvoll, ihn mit den Personalpapieren bei sich zu tragen, denn hier schauen Rettungskräfte als erstes nach.

Wer die eigene Einstellung zur Organ- und Gewebespende ändert, muss lediglich die alte Erklärung vernichten. Auf einem neuen Ausweis kann die geänderte Einstellung festgehalten werden. Außerdem ist es sinnvoll, die Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson über den geänderten Entschluss zu informieren.

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Regelung der Organ- und Gewebespende in Deutschland

Die Voraussetzungen und Abläufe der Organ- und Gewebespende sind durch das Transplantationsgesetz geregelt. Die Bereiche Organentnahme, -vermittlung und -transplantation sind sowohl personell als auch organisatorisch voneinander getrennt. Die Koordination der organisatorischen und medizinischen Maßnahmen übernimmt die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Für die Vermittlung der Organe ist die Stiftung Eurotransplant mit Sitz in den Niederlanden zuständig.

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Gesetzliche Neuregelung zur Organspende

Im November dieses Jahres haben sich die Fraktionen von CDU und SPD auf eine gesetzliche Neuregelung geeinigt. So sollen etwa die Krankenkassen die Versicherten regelmäßig über die Organspende informieren und die Spendenbereitschaft abfragen. Die neue Regelung soll voraussichtlich im ersten Halbjahr 2012 Gesetz werden. Über die weiteren Entscheidungen informieren wir Sie auf dieser Seite.

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Wir für Sie!

Den Vordruck Organspendeausweis bekommen Sie auf telefonische Anforderung über unser IKK-Servicetelefon oder in jeder Geschäftsstelle.

Alternativ können Sie sich den Ausweis herunterladen, am PC ausfüllen, ausdrucken und müssen ihn anschließend nur noch unterschreiben.

Die BZgA und die DSO haben gemeinsam das Infotelefon Organspende eingerichtet. Das Team beantwortet Fragen rund um das Thema Organ- und Gewebespende. Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 9040400 ist das Infotelefon von Montag bis Freitag zwischen 9.00 bis 18.00 Uhr erreichbar.

 

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Organspendeausweis

Tragen Sie einen Organspende- ausweis immer bei sich. Laden Sie sich den Ausweis herunter - dann nur noch am PC ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.
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