Fragen und Antworten zu Heilmitteln

Was sind Heilmittel?

Heilmittel sind nichtärztliche medizinische Dienstleistungen. Sie tragen dazu bei, Krankheiten zu verhindern, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Hierzu gehören zum Beispiel die Physikalische Therapie mit Massagen, Krankengymnastik, die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie und die Ergotherapie. Auf der Grundlage einer Verordnung (Rezept) Ihres Arztes erhalten Sie von den Heilmittelerbringern (das sind z.B. Physiotherapeuten, Logopäden) die notwendige Therapie.

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Übernimmt die IKK die Kosten für eine Behandlung mit Heilmitteln?

Damit Sie z.B. nach einer Verletzung oder Operation schnell wieder fit werden, übernimmt die IKK gesund plus die Kosten für verordnete Heilmittel. Sie müssen nur den vom Gesetzgeber festgelegten Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten für die Heilmitteltherapie sowie 10 Euro je Rezept selbst tragen. Natürlich greifen auch hier die Möglichkeiten der Zuzahlungsbefreiung.
Die Heilmittelrichtlinien beschreiben, welche Heilmittel bei bestimmten Erkrankungen zum Einsatz kommen. Danach muss sich der Arzt bei seiner Verordnung richten. Die Anzahl der Therapieeinheiten richtet sich nach Art und Schwere der Erkrankung und der damit einhergehenden Schädigung/Störung. Ist zur Behandlung z.B. Krankengymnastik erforderlich, verordnet Ihnen der Arzt diese auf einem Rezept. Darauf teilt der Arzt dem Therapeuten detailliert die Ursache der Erkrankung, eventuelle Begleiterkrankungen und das Ziel der Therapie mit. Mit dem Rezept gehen Sie zu einer zugelassenen Krankengymnastik-Praxis Ihrer Wahl.

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Welche Heilmittel bezahlt die IKK gesund plus?

Die IKK gesund plus darf nur Heilmittel bezahlen, die in den Heilmittelrichtlinien aufgeführt sind. In diesen Richtlinien ist festgelegt, welche Heilmittel verordnungsfähig sind, d.h. bei welchen Heilmitteln der therapeutische Nutzen anerkannt ist.
Zu den anerkannten Heilmitteln gehören z.B. Massagen, Bäder, Lymphdrainage, Krankengymnastik, Elektro-, Thermo-, Ergo- sowie Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie Podologie. In den Heilmittelrichtlinien sind den einzelnen Erkrankungsbildern die Heilmittel zugeordnet, die am sinnvollsten eingesetzt werden.

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Muss ich für Heilmittel zuzahlen?

Ja, es gelten die folgenden vom Gesetzgeber festgelegten Zuzahlungen: Ihr Eigenanteil beträgt 10 Prozent der Kosten für die Heilmitteltherapie sowie 10 Euro je Rezept. Jedoch greifen auch hier die Möglichkeiten der Zuzahlungsbefreiung. Die Zuzahlungen sind direkt an den Heilmittelerbringer zu leisten, der Ihnen hierüber eine Quittung ausstellt.

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Wann muss die Behandlung mit Heilmitteln beginnen?

Wenn Ihr Arzt nichts anderes verordnet hat, müssen Sie die Behandlung bei der Physikalischen Therapie innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung des Rezeptes, bei der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Ergotherapie innerhalb von 14 Tagen beginnen. Nehmen Sie die Behandlung erst später auf, verliert das Rezept seine Gültigkeit. Wenn Sie eine Verordnung für Heilmittel haben, setzen Sie sich deshalb bitte umgehend mit Ihrem Heilmittelerbringer in Verbindung.

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Darf ich die Behandlung über einen längeren Zeitraum unterbrechen?

Wenn Sie die Behandlung über einen längeren Zeitraum unterbrechen, verliert das Rezept seine Gültigkeit. Auch hier gelten bestimmte Fristen. Bei der Physikalischen Therapie dürfen zwischen zwei Heilmittelbehandlungen nicht mehr als 10 Tage liegen, bei der Stimm-, Sprech-, Sprach- oder Ergotherapie maximal 14 Tage.

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Wie viele Heilmittel-Behandlungen können bei einer Erkrankung verordnet werden?

Die Anzahl der Einheiten, die Ihnen Ihr Arzt pro Rezept verordnen darf, richtet sich nach dem bei Ihnen vorliegenden Krankheitsbild. In der Regel können in der Physikalischen Therapie maximal 6 bzw. 10 Einheiten und in der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie (Logopädie) sowie in der Ergotherapie 10 Einheiten pro Rezept verordnet werden. Nach der Erstverordnung prüft Ihr Arzt den Erfolg der Behandlung und stellt Ihnen ggf. Folgeverordnungen aus. Die Anzahl der möglichen Folgeverordnungen ist abhängig von der für die Erkrankung allgemein festgelegte Höchstmenge an Heilmittel-Behandlungen (Gesamtverordnungsmenge).

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Können Heilmittel auch langfristig verordnet werden?

Ja. Wenn es medizinisch notwendig ist, können in besonderen Fällen Heilmittel auch über die Gesamtverordnungsmenge hinaus verordnet werden. Sie müssen dann die Verordnung Ihrer IKK gesund plus zur Genehmigung vorlegen. Bei bestimmten schweren Krankheitsbildern mit längerfristigem Behandlungsbedarf hat die IKK gesund plus auf die vorherige Genehmigung de Heilmittel-Folgeverordnungen verzichtet. Dies betrifft Verordnungen von Physiotherapie mit den folgenden Indikationsschlüsseln: EX4, ZN1, ZN2, LY2, LY3 und AT3.
Sofern Ihr Arzt einen der o. g. Indikationsschlüssel auf dem Rezept vermerkt hat, können Sie sich sofort an den von Ihnen gewählten Heilmittelerbringer wenden, ohne die Genehmigung der IKK gesund plus einzuholen.
Alle anderen Folgeverordnungen außerhalb des Regelfalls – dies kreuzt Ihr Arzt auf dem Rezept an – sind im Vorfeld bei der IKK gesund plus zur Genehmigung vorzulegen.
Sobald die Verordnung Ihrer IKK gesund plus vorliegt, dürfen Sie die Therapie in Anspruch nehmen. Auch bei langfristigen Verordnungen gelten die allgemeinen Zuzahlungen sowie die Möglichkeiten der Befreiung. Sollte die IKK gesund plus die Therapie nicht genehmigen, endet die Kostenübernahme durch die IKK gesund plus mit der Mitteilung an Sie.

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