Fragen und Antworten zum Wechsel zur IKK

Wer kann Mitglied der IKK gesund plus werden?

Wenn Sie Arbeitnehmer oder selbstständig und Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie zur IKK gesund plus wechseln. Natürlich können auch Berufsanfänger mit Beginn ihrer Ausbildung, Studenten und Rentner die IKK gesund plus wählen.
Es gelten folgende Kündigungsfristen: Unabhängig davon, ob Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflicht- oder freiwillig versichert sind, können Sie Ihrer bisherigen Krankenkasse mit einer Frist von zwei Kalendermonaten kündigen, d.h., Sie kündigen z.B. bis zum 31. März und können ab dem 1. Juni IKK gesund plus-Mitglied werden. Voraussetzung für den Wechsel zur IKK gesund plus ist, dass die 18monatige Bindungsfrist erfüllt ist.

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Was bedeutet die 18-monatige Bindungsfrist?

Pflicht- und freiwillige Mitglieder sind nach einem Krankenkassenwechsel 18 Monate an ihre Krankenkasse gebunden (Bindungsfrist), d.h. bei einem Wechsel zur IKK gesund plus müssen Sie seit mindestens 18 Monaten bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert sein. Die Bindungsfrist gilt auch bei einem Arbeitgeberwechsel, wenn Sie sich selbstständig machen oder freiwillig versichern wollen.

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Wann gilt die 18-monatige Bindungsfrist nicht?

Es gibt Ausnahmen von der Bindungsfrist:

  • Bei einer Erhebung eines Zusatzbeitrages haben Sie unabhängig von der Dauer Ihrer Kassenzugehörigkeit ein Sonderkündigungsrecht.
  • Wenn Sie als freiwilliges Mitglied aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln wollen, gilt die Bindungsfrist nicht.

Allerdings müssen Sie in jedem Fall die zweimonatige Kündigungsfrist berücksichtigen.

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Was bedeutet das Sonderkündigungsrecht bei der Erhebung eines Zusatzbeitrages für mich?

Erhebt Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können unabhängig von der 18-monatigen Bindungsfrist Ihrer Krankenkasse kündigen und zur IKK gesund plus wechseln. Hierzu müssen Sie innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der Erhebung des Zusatzbeitrages Ihrer Krankenkasse mit der Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende schriftlich kündigen.

Beispiel: Ihre Krankenkasse erhebt zum 1. Januar einen Zusatzbeitrag, Sie kündigen schriftlich bis zum 28. Februar und werden zum 1. Mai Mitglied der IKK gesund plus.

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Was muss ich tun, um zur IKK gesund plus zu wechseln?

Sie kündigen schriftlich Ihrer bisherigen Krankenkasse. Ihre bisherige Krankenkasse prüft unverzüglich, ob die Bindungsfrist eingehalten ist und stellt Ihnen spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine so genannte Kündigungsbestätigung aus. Sie reichen dann Ihre Mitgliedschaftserklärung und die Kündigungsbestätigung bei Ihrer IKK gesund plus ein. Die IKK gesund plus stellt Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung aus. Diese legen Sie dann möglichst umgehend Ihrem Arbeitgeber vor. Bitte berücksichtigen Sie: Die Kündigung wird erst wirksam, wenn Sie innerhalb der Kündigungsfrist die Mitgliedschaftsbescheinigung der IKK gesund plus bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen.

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Sind meine Familienangehörigen automatisch mitversichert?

Die IKK gesund plus bietet Ihnen einen kompletten Versicherungsschutz - natürlich auch für Ihre Familie. Sie können Ihre Kinder und Ihren nicht berufstätigen Ehepartner beitragsfrei bei der IKK gesund plus mitversichern.

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Gibt es bei der IKK gesund plus Gesundheitsprüfungen und Risikozuschläge?

Nein. Die IKK gesund plus führt weder bei Ihnen noch bei Ihren Familienangehörigen Gesundheitsprüfungen durch, noch erhebt die IKK gesund plus Risikozuschläge wegen Vorerkrankungen.

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