Kommt Ihr Arzt zu dem Schluss, dass eine Krankenhaus- behandlung erforderlich ist, füllt er für Sie ein Einweisungs- formular aus. Der Arzt berät Sie auch bei der Auswahl des geeigneten Krankenhauses.

Über die Schwerpunkte einzelner Krankenhäuser können Sie sich auch anhand der Kliniksuche informieren. Im Krankenhaus legen Sie dann die Einweisung und Ihren Personalausweis vor. Ihr Anspruch auf die Art der Unterbringung richtet sich nach dem Standard des jeweiligen Krankenhauses.
Bei einer Krankenhausbehandlung müssen Sie pro Tag einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10 Euro leisten. Jedoch nur für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr. Dauert ein Krankenhausaufenthalt länger oder müssen Sie mehrmals innerhalb eines Jahres ins Krankenhaus, entfällt die Zuzahlung ab dem 29. Tag. Den Eigenanteil rechnet das Krankenhaus direkt mit Ihnen ab. Lassen Sie sich Ihren Eigenanteil auf jeden Fall quittieren. Auch die Zuzahlung im Krankenhaus wird auf die Höchstgrenze der Zuzahlungen angerechnet. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren muss im Krankenhaus gar nichts zugezahlt werden. Auch wenn der 18. Geburtstag in die Zeit eines Krankenhausaufenthalts fällt, wird für die anschließenden Behandlungstage keine Zuzahlung erhoben.
Für Kinder ist ein Krankenhausaufenthalt eine große seelische Belastung. In bestimmten Fällen kann deshalb ein Elternteil mit in die Klinik aufgenommen werden, ohne dass der Familie dadurch Kosten entstehen. Voraussetzung ist, dass der Arzt die Notwendigkeit bescheinigt.
Ein Klinikaufenthalt ist immer unangenehm: Sie werden aus Ihrer gewohnten Umgebung gerissen und von Ihrer Familie getrennt. Erholung, z.B. von einer Operation kann unter Umständen zu Hause besser gelingen. Für viele Behandlungen ist ein Krankenhausaufenthalt auch gar nicht nötig, sie können genau so gut ambulant erfolgen. Deshalb setzt sich die IKK gesund plus für eine Förderung des ambulanten Operierens ein.
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