Durch die Neuregelungen im Gesundheitswesen können Versicherte bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln gegen Vorkasse ein anderes Medikament wählen, als das, was der Apotheker aufgrund des vorgelegten Rezeptes eigentlich abzugeben hat. Die verauslagten Kosten können bei der Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden.
Doch Vorsicht! Krankenkassen dürfen durch diese Neuregelung nicht mit Mehrkosten belastet werden. Das bedeutet, dass wir Ihnen nur das erstatten können, was die IKK gesund plus für das vertraglich vereinbarte Medikament bezahlt hätte. Weil Wunscharzneimittel jedoch meistens erheblich teurer sind, zahlen Sie den Restbetrag aus Ihrer eigenen Tasche.
Übrigens: die teureren Wunscharzneimittel unterscheiden sich meistens nur durch die Verpackung, die Farbe und den Namen, nicht aber vom Wirkstoff von den zur Abgabe auf Rezept bestimmten Arzneimitteln. Bei Unverträglichkeiten kann der Arzt den Austausch verbieten. Deshalb wird dringend empfohlen, zuerst den Arzt zu fragen und sich wegen der Kostenerstattung unbedingt vorher mit der IKK gesund plus in Verbindung zu setzen.
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