Die Genesung nach einer Krankheit sind häufig mit einem Krankenhausaufenthalt und längeren Ausfallzeiten am Arbeitsplatz verbunden. Hier springt die IKK gesund plus mit Kostenübernahme ein.

Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder nach einem Unfall arbeitsunfähig werden, Sie also vom Arzt krank geschrieben wurden, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt in voller Höhe weiterzahlen. Diese so genannte Entgeltfortzahlung ist jedoch auf einen Zeitraum von sechs Wochen begrenzt. Und danach? Wenn Sie länger krank sind oder aus anderen Gründen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, zahlt Ihnen die IKK gesund plus Krankengeld. Und zwar für insgesamt bis zu 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren, gerechnet ab dem Beginn der Erkrankung.
Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich vorgeschrieben: Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Generell gilt jedoch ein Höchstbetrag. Vom Krankengeld sind in der Regel noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten.
Wie beantragen Sie Krankengeld?
Ist der Zeitraum von sechs Wochen für die Lohnfortzahlung abgelaufen, sendet Ihnen die IKK gesund plus automatisch einen so genannten Auszahlschein zu. Ihr Arzt bescheinigt darin Ihre weitere Arbeitsunfähigkeit. Der Auszahlschein muss bei der IKK gesund plus eingereicht werden.

Die Krankengeld- berechnung ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Auf die wichtigsten wird in dieser Broschüre eingegangen.
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