Die Beitragssätze der IKK gesund plus

Wir gehen verantwortungsbewusst mit den Kranken-versicherungsbeiträgen um. Wir vermeiden unnötige Kosten und müssen somit keinen Zusatzbeitrag erheben.


Krankenversicherung

  • 15,5 % (inkl. des zusätzlichen Beitragssatzes von 0,9%) für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben und für versicherungspflichtige Rentner

  • 14,9 % für freiwillig Versicherte (z.B. Selbständige)

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden von Ihrem Bruttoarbeits- entgelt errechnet. Dabei wird Ihr Entgelt jedoch höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.
Weiterhin gilt in der Krankenversicherung ein zusätzlicher Beitragssatz in Höhe von 0,9 Prozent. Dieser ist vom Mitglied allein zu tragen, d.h. der Arbeitgeber oder der Rentenversicherungsträger beiteiligt sich nicht daran.

Obergrenzen für 2012:
Kranken- und Pflegeversicherung (monatlich): 3.825 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung (monatlich): Ost 4.800 EUR / West 5.600 EUR

Vom Arbeitsentgelt oberhalb dieser Grenzen brauchen Sie keine Beiträge zu zahlen.

Auszubildende: Haben Sie als Auszubildender eine monatliche Vergütung von nicht mehr als 325 EUR, zahlt Ihr Arbeitgeber den vollen Beitrag.

Bitte beachten Sie: Besondere Beitragssätze gelten z.B. für Studenten und Praktikanten.

Krankenversicherung

64,77 EUR/Monat

Pflegeversicherung (allgemein):

11,64 EUR/Monat

Pflegeversicherung (kinderlos):

13,13 EUR/Monat

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