Wir gehen verantwortungsbewusst mit den Kranken-versicherungsbeiträgen um. Wir vermeiden unnötige Kosten und müssen somit keinen Zusatzbeitrag erheben.
Krankenversicherung
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden von Ihrem Bruttoarbeits- entgelt errechnet. Dabei wird Ihr Entgelt jedoch höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.
Weiterhin gilt in der Krankenversicherung ein zusätzlicher Beitragssatz in Höhe von 0,9 Prozent. Dieser ist vom Mitglied allein zu tragen, d.h. der Arbeitgeber oder der Rentenversicherungsträger beiteiligt sich nicht daran.
Obergrenzen für 2012:
Kranken- und Pflegeversicherung (monatlich): 3.825 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung (monatlich): Ost 4.800 EUR / West 5.600 EUR
Vom Arbeitsentgelt oberhalb dieser Grenzen brauchen Sie keine Beiträge zu zahlen.
Auszubildende: Haben Sie als Auszubildender eine monatliche Vergütung von nicht mehr als 325 EUR, zahlt Ihr Arbeitgeber den vollen Beitrag.
Bitte beachten Sie: Besondere Beitragssätze gelten z.B. für Studenten und Praktikanten.
| Krankenversicherung | 64,77 EUR/Monat |
| Pflegeversicherung (allgemein): | 11,64 EUR/Monat |
| Pflegeversicherung (kinderlos): | 13,13 EUR/Monat |
Profitieren Sie von unserem Leistungs- und Servicepaket!
» Gute Gründe
» Online-Antrag ausfüllen
Erledigen Sie Geschäfte bequem online in unserer Internetfiliale und sparen Sie so Zeit!
» weitere Informationen
Sie sind noch nicht angemeldet?
» Zur Registrierung
Sie sind bereits registriert?
» Zum Login
Unsere Gesundheitstipps finden Sie im Gesundheitsnewsletter!
» So funktioniert's
Sie möchten das Gesundheits- telegramm online lesen?
» Jetzt registrieren
Oder nutzen Sie unseren
» Vorsorgenewsletter