Datenaustausch

Alle Leistungserbringer sind verpflichtet, die zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen notwendigen Angaben in maschinenlesbarer Form an die Kostenträger zu übermitteln.


Damit eine einheitliche Form der Übermittlung der Abrechnungsdaten durch die Leistungserbringer gewährleistet ist, haben die Spitzenverbände der gesetzlichenm Krankenkassen das Projekt Datenaustausch gegründet.

Richtlinien
Die Richtlinien enthalten die für den Datenaustausch notwendigen Rahmenbedingungen und die Daten, die von den Sonstigen Leistungserbringern bei der maschinenlesbaren Abrechnung zu übermitteln sind. Ziel dieser Richtlinien ist es, das Abrechnungsverfahren bundesweit zu standardisieren und die maschinelle Abrechnung zu organisieren.

  • Anlage 1: Technische Anlage regelt die organisatorischen und technischen Sachverhalte bei Übermittlung der Abrechnung in elektronischer Form.
  • Anlage 2: Für die sonstigen Leistungserbringer konzipiert, die ihre Abrechnung nicht mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung erstellen. Für diese Leistungserbringer wurden deshalb zwei maschinenlesbare Abrechnungsformulare entwickelt.
  • Anlage 3: Enthält die Informationsstrukturdaten (Schlüsselverzeichnisse). Als Informationsstrukturdaten werden alle Verzeichnisse definiert, die für die Erstellung, Prüfung, Verarbeitung und Übermittlung des Datenaustausches benötigt werden.

Die Richtlinien sowie die Anlagen können Sie, unter folgender Internetadresse www.datenaustausch.de herunterladen.

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