Alle Leistungserbringer sind verpflichtet, die zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen notwendigen Angaben in maschinenlesbarer Form an die Kostenträger zu übermitteln.
Damit eine einheitliche Form der Übermittlung der Abrechnungsdaten durch die Leistungserbringer gewährleistet ist, haben die Spitzenverbände der gesetzlichenm Krankenkassen das Projekt Datenaustausch gegründet.
Richtlinien
Die Richtlinien enthalten die für den Datenaustausch notwendigen Rahmenbedingungen und die Daten, die von den Sonstigen Leistungserbringern bei der maschinenlesbaren Abrechnung zu übermitteln sind. Ziel dieser Richtlinien ist es, das Abrechnungsverfahren bundesweit zu standardisieren und die maschinelle Abrechnung zu organisieren.
Die Richtlinien sowie die Anlagen können Sie, unter folgender Internetadresse www.datenaustausch.de herunterladen.
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