Heilmittel sind Dienstleistungen, wie z.B. die physikalische Therapie (Massagen, Krankengymnastik), die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie und die Ergotherapie.
Die Heilmittelrichtlinien dienen dem Zweck, die Behandlung des Patienten zu optimieren. Die Richtlinien sehen einen kontinuierlichen Dialog zwischen Therapeut, Arzt und Patient vor. Der Therapeut informiert beispielsweise den Arzt über den Behandlungsverlauf - so kann der Arzt auf einer besseren Grundlage über die weitere Behandlung entscheiden. Der Vorteil liegt auf der Hand: eine zielgerichtete und effektive Versorgung der Patienten!
Verordnungsvordrucke
Die Heilmittelverordnungen bestehen jeweils aus zwei Formularen mit Rückseite. Das erste Formular wird nach erfolgter Leistungserbringung zur Abrechnung an die Krankenkasse übermittelt. Das zweite Formular ist für die Kommunikation zwischen Therapeut und Vertragsarzt bestimmt. Hierauf informiert der Therapeut den Vertragsarzt über den Behandlungsverlauf am Ende der Behandlungsserie.
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