Ihr Arzt hat Ihnen eine Krankengymnastik verordnet? Oder Sie benötigen z.B. ein Hörgerät? Die IKK übernimmt auch dafür die Kosten.

Die IKK gesund plus bezahlt alle notwendigen, vom Arzt verordneten Heil- und Hilfsmittel. Unter Heilmitteln versteht man bestimmte medizinische Dienstleistungen, die z.B. ein Krankengymnast, eine Massage-Praxis oder ein Sprachtherapeut erbringt. Außerdem bezuschusst die IKK gesund plus Hilfsmittel, wie z.B. Hörgeräte oder Rollstühle, bis zu einer gesetzlich festgelegten Höchstgrenze. Bei allen Heil- und Hilfsmitteln gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen.
Zu den Heilmitteln zählen u.a.:
Damit Sie z. B. nach einer Verletzung oder Operation schnell wieder fit werden, übernimmt die IKK gesund plus die Kosten für Heilmittel. Sie müssen nur den vom Gesetzgeber festgelegten Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten für die Heilmitteltherapie sowie 10 Euro je Rezept selbst tragen. Jedoch greifen auch hier die Möglichkeiten der Zuzahlungsbefreiung.
Die so genannten Heilmittel-Richtlinien beschreiben, welche Heilmittel bei bestimmten Erkrankungen sinnvollerweise zum Einsatz kommen. Danach muss sich der Arzt bei seiner Verordnung richten. Die Anzahl der Therapieeinheiten richtet sich nach Art und Schwere der Erkrankung und der damit einhergehenden Störung. Ist zur Behandlung zum Beispiel Krankengymnastik erforderlich, verordnet Ihnen der Arzt diese auf einem Rezept. Darauf teilt der Arzt dem Therapeuten detailliert die Ursache der Erkrankung, eventuelle Begleiterkrankungen und das Ziel der Therapie mit. Mit dem Rezept gehen Sie zu einer Krankengymnastik-Praxis Ihrer Wahl.
Hilfsmittel machen es Ihnen leichter, mit einer Behinderung oder den Folgen einer Krankheit zu leben. Zu den Hilfsmitteln zählen u
Die IKK gesund plus übernimmt die Kosten bis zu den vorgeschriebenen Höchstgrenzen. Wie viel das bei den einzelnen Hilfsmitteln ist, darüber geben Ihnen unsere Mitarbeiter gerne Auskunft. Fragen Sie nach und lassen Sie sich beraten! Sie zahlen je Hilfsmittel 10 Prozent dazu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro - ausgenommen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln z.B. Inkontinenzhilfen beträgt die Zuzahlung 10 Prozent im Monat, aber maximal 10 Euro. Diese Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze der Zuzahlungen im Kalenderjahr angerechnet.
Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen darf die IKK gesund plus nur noch bei Jugendlichen bis 18 Jahre und bei schwer Sehbehinderten bezuschussen.
Einheitliche Festbeträge
Für bestimmte Hilfsmittelgruppen gelten bundesweit einheitliche Festbeträge, das heißt Obergrenzen für die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Dazu gehören Hilfsmittel zu Kompressionstherapie (Stützstrümpfe), Hör- und Sehhilfen, aufsaugende Inkontinenzhilfen, Stomaartikel (für einen künstlichen Darmausgang) und Einlagen.
Hohe Produktqualität gesichert
Bei der Ermittlung der Festbeträge haben sich die Krankenkassen nur an den Preisen von hochwertigen Produkten orientiert, die jeweils bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Wenn Sie Hilfsmittel aus einer der oben genannten Gruppen benötigen, können Sie also auch nach Inkrafttreten der Obergrenzen mit geeigneten, qualitativ hochwertigen Produkten versorgt werden, ohne dass Sie Mehrkosten übernehmen müssen.
Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema Heil- und Hilfsmittel finden Sie in unseren FAQs.
» FAQs Heilmittel
» FAQs Hilfsmittel
Für Heil- und Hilfsmittel zahlen Sie einen Eigenanteil, die so genannte Zuzahlung. Damit niemand zu stark belastet wird, gibt es die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung.
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