Hilfsmittel für Versicherte können gemäß § 126 Abs. 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuches (SGB) V ausschließlich durch Vertragspartner ihrer Krankenkasse auf der Grundlage von Verträgen nach § 127 Abs. 1, 2 oder 3 SGB V abgegeben und abgerechnet werden. Das heißt, die Versicherten der IKK gesund plus können nur Leistungserbringer in Anspruch nehmen, die durch Teilnahme an Verträgen nach § 127 SGB V Vertragspartner der IKK gesund plus sind.
Die IKK gesund plus hat für nachfolgend aufgeführte Produktgruppen durch Europäische Ausschreibungen Exklusiv-Verträge gemäß § 127 Abs. 1 SGB V geschlossen.
Die Versorgung mit den Hilfsmitteln findet ab Vertragsbeginn grundsätzlich über die Vertragspartner statt. Ziel ist eine wirksame und wirtschaftliche Versorgung mit Hilfsmitteln unter Berücksichtigung der geltenden Hilfsmittel-Richtlinien.
Bei Fragen zu den wesentlichen Inhalten der Verträge gibt Ihnen der Vertragsbereich gerne Auskunft.
| Hilfsmittel-Produktgruppe | Vertragspartner | Bundesland/Region |
| ab 01.11.2009 Schlafapnoegeräte | Heinen+Löwenstein | Sachsen-Anhalt u. Bremen |
| ab 01.01.2009 Aufsaugende Inkontinenzartikel | Strehlow GmbH | Sachsen-Anhalt |
| ab 01.01.2011 Aufsaugende Inkontinenzartikel | Philmed GbR | Alle Bundesländer außer Sachsen-Anhalt |
| ab 01.01.2011 Sauerstoff-Therapiegeräte | Medizintechnik J. Kranz GmbH | Sachsen-Anhalt |
| ab 01.01.2011 Sauerstoff-Therapiegeräte | Air Products Medical GmbH | Bremen und Bremerhaven |
Die IKK gesund plus hat zur Versorgung ihrer Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten der PG 09 des Hilfsmittelverzeichnisses ab 01.04.2011 neue Verträge gemäß § 127 Abs. 2 SGB V mit Leistungserbringern abgeschlossen.
Eine aktuelle Auflistung der Vertragspartner finden Sie hier: » Liste herunterladen
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