Neue Grippe: A/H1N1

Das neuartige und von Mensch zu Mensch übertragbare Influenzavirus A/H1N1 – der Verursacher der sogenannten „Schweinegrippe“ – hat sich mittlerweile weltweit ausgebreitet. Und die Zahl der Infizierten steigt weiter.


Die pharmazeutischen Unternehmen haben die Impfstoffe nun zur Verfügung gestellt. Das Nähere zur dann geplanten Massenimpfung auf freiwilliger Basis regelt eine spezielle Rechtsverordnung, die am 19. August 2009 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

Inhalt

Wer kann sich impfen lassen

Nach der bereits erwähnten Rechtsverordnung sollen zunächst bestimmte Risikogruppen sowie Personen, die für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung unverzichtbar sind, vorrangig geimpft werden:

  1. Menschen mit chronischen Krankheiten der Atmungsorgane, chronischen Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes und anderen Stoffwechselkrankheiten, Adipositas (Fettleibigkeit), multipler Sklerose, angeborenen oder erworbenen Immundefekten, HIV-Infektion oder anderen Infektionskrankheiten, die eine Schwächung des Immunsystems verursachen, sowie vergleichbar schweren Erkrankungen, bei denen zu erwarten ist, dass eine Erkrankung an Influenza A/H1N1 schwer verläuft.

  2. Personen, die in Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen, Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege bzw. der stationären Rehabilitation, Apotheken, im Rettungsdienst, im Krankentransport, in Gesundheitsämtern oder in bestimmten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden tätig sind.

  3. Personen, die bei den Vollzugspolizeien und den Feuerwehren tätig sind.

Über den genannten Personenkreis hinaus, kann sich danach auch jeder Versicherte der IKK gesund plus kostenfrei impfen lassen.

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Was Sie sonst noch tun können

Ungeachtet der Impfung sollten Sie sich und Ihr Umfeld vor der Infektion schützen, indem Sie einfache Hygienemaßnahmen beachten. Welche das sind und vieles mehr erfahren Sie beim Robert-Koch-Institut (www.rki.de) bzw. beim Bundesgesundheitsministerium (www.bmg.bund.de) sowie an der kostenlosen Bürgerhotline des BMG speziell zur Neuen Grippe: 0800 4400550 (Mo-Fr 8-18 Uhr)

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