Reiseschutzimpfungen

Ferienzeit ist Reisezeit: In anderen Ländern herrschen oft andere Gesundheitsrisiken als in Deutschland. Insbesondere bei Fernreisen wird die Gefahr einer Infektionskrankheit oft unterschätzt. Deshalb: Impfen beugt vor.


Familie auf dem Weg in den Urlaub

Die IKK gesund plus übernimmt über die gesetzlich zu leistenden Schutzimpfungen hinaus auch die Kosten für Schutzimpfungen, die wegen eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes erforderlich werden (Auslandsreiseschutzimpfungen). Davon ausgenommen ist jedoch die Malariaprophylaxe.

Folgende Voraussetzungen für die Kostenerstattung von Schutzimpfungen müssen erfüllt sein:

  • Die Kosten werden nicht durch andere Stellen getragen.
  • Die STIKO (Ständige Impfkommission) hat eine Empfehlung für diese Impfungen herausgegeben.
  • Das Auswärtige Amt hat die Regionen des Auslandsaufenthaltes eindeutig als Risikogebiet für diese Impfungen ausgewiesen.
  • Eine persönliche Reisebestätigung/Buchungsbestätigung o.ä. als Nachweis des Aufenthaltes für den/die Versicherten wird vorgelegt.

Sie möchten erfahren, für welche Schutzimpfungen die Kosten erstattet werden? Wenden Sie sich an Ihre IKK gesund plus, wir beraten Sie gern.

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