Leistungen für die Eltern

Kinderkrankengeld, Haushaltshilfe, Elternzeit und Co.


Junge Eltern

Lesen Sie im folgenden alle wichtigen Informationen zur Elternzeit, zum Kinderkrankengeld, zur Haushaltshilfe und zu den Vorsorge- oder Rehabilitationkuren für Mütter oder Väter.

Inhalt

Elterngeld / Elternzeit

Seit dem 1.1.2007 können Eltern bis zu 14 Monate nach der Geburt eines Kindes Elterngeld beziehen, um sich stärker der Betreuung ihres Kindes zu widmen. Das Elterngeld soll das verringerte oder ganz wegfallende Einkommen auffangen. Dabei können beide Partner die Bezugsmonate frei unter einander aufteilen. Allerdings kann ein Partner maximal für 12 Monate das volle Elterngeld beantragen, zwei weitere Monate sind möglich, wenn sich auch der andere Partner an der Betreuung beteiligt und Einkommen wegfällt. Alleinerziehende können generell 14 Monate Elterngeld beziehen. Es gibt auch die Möglichkeit, dass Elterngeld über einen längeren Zeitraum (24 bzw. 28 Monate) zu strecken. Die Höhe des insgesamt ausgezahlten Geldes bleibt gleich, allerdings verringert sich die jeweilige monatliche Rate entsprechend.
Wer bei der IKK gesund plus als Arbeitnehmer pflichtversichert ist und keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen erhält, bleibt auch während der Dauer der Elternzeit durch die Elternzeit pflichtversichert. Der besondere Vorteil: Sie zahlen während der Elternzeit keine Beiträge zur Krankenversicherung. Freiwillige Mitglieder zahlen grundsätzlich weiterhin Beiträge, je nach dem aber nur den Mindestsatz. Ihre IKK vor Ort berät Sie gerne zu den Einzelheiten.

Weitere Informationen zu Voraussetzungen, zur Berechnung und zu weiteren Details bezüglich Eltergeld und Elternzeit finden Sie in der gleichnamigen Broschüre vom Bundesfamilienministerium, die Sie sich als PDF-Datei herunterladen können.

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Haushaltshilfe

Wer kocht, putzt und wäscht, wenn ein Elternteil ins Krankenhaus oder zur Kur muss und der andere berufstätig ist? Die Haushaltshilfe von der IKK gesund plus. Wenn in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind lebt, das jünger als zwölf Jahre ist und von niemandem sonst versorgt werden kann, können Sie diese Leistung bei Ihrer IKK gesund plus beantragen. Setzen Sie sich dazu rechtzeitig vor dem geplanten Krankenhaus-Aufenthalt oder der Kur mit Ihrer IKK in Verbindung. Sie zahlen lediglich 10 Prozent der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe dazu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Tag. Auch diese Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze für Zuzahlungen in einem Jahr angerechnet.

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Vorsorge oder Rehabilitation für Mütter oder Väter

Kinder erziehen, den Haushalt versorgen und obendrein noch berufstätig sein: Mütter und Väter bewältigen Tag für Tag vielfältige Rollen, die oft extremen Zeitdruck und als Folge davon Dauerstress mit sich bringen. Körperliche und seelische Gesundheit geraten bei solchen Belastungen leicht aus dem Gleichgewicht. Besteht die Gefahr, dass die geschwächte Gesundheit zu einer Krankheit führt, können IKK-versicherte Mütter oder Väter eine medizinische Vorsorgeleistung (Kur) beantragen. Bei Müttern oder Vätern, die bereits krank sind, kann eine Rehabilitationsleistung (früher: Müttergenesungskur) die Folgen der Krankheit beseitigen oder mildern. Für die Kur, die in der Regel drei Wochen dauert, fahren Sie in ein Haus des Müttergenesungswerks oder eine andere geeignete Einrichtung. Unter den folgenden Voraussetzungen können sowohl Mütter als auch Väter ein oder mehrere Kinder mitnehmen.

  • es ebenfalls gesundheitlich gefährdet oder krank ist oder
  • so klein ist, dass eine Trennung von dem Elternteil vermutlich zu psychischen Problemen führt, oder
  • sie auf die Kur verzichten müssten, weil niemand sonst das Kind versorgen kann.

Hält Ihr Arzt eine medizinische Vorsorge oder Rehabilitation für notwendig, stellt er einen ärztlichen Befundbericht aus. Der ist Bestandteil des Antrags, den Sie bei der IKK einreichen. Die IKK übernimmt die vollen Kosten für Mutter- oder Vater-Kind-Kuren, Sie müssen lediglich 10 Euro pro Tag zuzahlen.

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