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Medikamente

Ihr Arzt hat Ihnen ein Medikament verordnet? Die IKK gesund plus übernimmt dafür die Kosten.


In einer Hand liegen vom Arzt verordnete Medikamente

Die IKK gesund plus bezahlt alle notwendigen, vom Arzt verordneten Medikamente. Nur rezeptfreie Arzneien zahlen Sie in der Regel selbst. Ausgenommen sind Kinder bis 12 Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre. Welche Arzneimittel-Therapie medizinisch notwendig ist, entscheidet Ihr Arzt. Bei allen Arzneimitteln gelten gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen. Sie betragen für alle verordneten Arznei- und Verbandmittel 10 Prozent des Preises, mindestens jedoch 5 und höchstens 10 Euro. Auf keinen Fall zahlen Sie mehr als das Mittel kostet. Überschreiten Sie mit allen Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres bestimmte Höchstgrenzen, können Sie sich von den restlichen Zuzahlungen befreien lassen. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen keine Zuzahlungen geleistet werden.

Inhalt

Arzneimittel-Richtlinien

Um eine optimale Behandlung sicherzustellen, entwickeln Ärzte, Krankenkassen und künftig auch Patientenvertreter regelmäßig gemeinsam Vorgaben für die Verordnung von Medikamenten, die so genannten Arzneimittel-Richtlinien. Darin ist festgelegt, bei welchen Krankheitsbildern welche Arzneimittel angewendet werden sollen, und wann statt Medikamenten zum Beispiel eine Diät oder ein Bewegungsprogramm bessere Erfolge bringen. An diese Richtlinien muss sich der Arzt bei seiner Verordnung halten, zu Ihrem Schutz.

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Generika (Nachahmerprodukte)

Seien Sie nicht beunruhigt, wenn Ihnen Ihr Arzt so genannte Nachahmerprodukte oder Generika verschreibt. Diese Medikamente enthalten den gleichen Wirkstoff wie das jeweilige Originalprodukt. Lediglich Hilfsstoffe, Form und Farbe können sich unterscheiden. Sollten Sie einen der Hilfsstoffe nicht vertragen, sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Die IKK macht sich dafür stark, dass Sie optimal und wirtschaftlich behandelt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Ausgaben für Arzneimittel begrenzt werden, ohne dass dies zu Lasten der gesundheitlichen Versorgung geht. Diesem Ziel dient beispielsweise der Einsatz von Generika.

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Rabattverträge für Arzneimittel

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Zuzahlungsfreie Medikamente

Bei Verordnungen von Arzneimitteln, deren Apothekenverkaufspreise den Wert der jeweiligen Zuzahlungsbefreiungrenze nicht überschreiten, sind Versicherte von der gesetzlichen Zuzahlung nach § 31 Abs. 3 Satz 1 SGB V befreit.

» zur aktuellen Liste

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Rezeptfreie Medikamente (Webcode: 10601)

Mit der Gesundheitsreform hat der Gesetzgeber Anfang 2004 bestimmt, dass die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich die Kosten für rezeptfreie Medikamente - so genannte OTC-Produkte - nicht mehr übernehmen dürfen. Es sei denn, das OTC-Mittel gehört bei einer schwerwiegenden Krankheit zum Therapiestandard. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Patienten und Krankenkassen hat dazu eine Liste mit Arzneimittel-Wirkstoffen erstellt, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden dürfen. Allerdings ist die Verordnung nur bei bestimmten Krankheitsbildern möglich, z.B. Acetylsalicylsäure (ASS) nach Herzinfarkt oder Schlaganfall und Iodid bei Schilddrüsenerkrankungen. Auch anthroposophische und homöopathische Arzneimittel können gegen die in der Übersicht genannten Erkrankungen verordnet werden, sofern sie als Therapiestandard gelten.

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Fragen und Antworten

Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema Arzneimittel finden Sie in unseren FAQs.

Lesen Sie außerdem

Für Medikamente zahlen Sie einen Eigenanteil, die so genannte Zuzahlung. Damit niemand zu stark belastet wird, gibt es die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung.

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