Seit Einführung des Wettbewerbsstärkungsgesetzes dürfen die gesetzlichen Krankenkassen mit Pharmafirmen Rabattverträge über Arzneimittelwirkstoffe abschließen.
Zum 01.01.2012 startet die IKK gesund plus mit neuen Rabattverträgen. Insgesamt hat die IKK gesund plus nunmehr Rabattverträge über mehr als 200 Wirkstoffe. Die sehr hohen Ausgaben für Arzneimittel können mit dem Abschluss von Rabattverträgen deutlich gesenkt werden. Damit wurde der IKK gesund plus die Möglichkeit eröffnet, auch künftig eine qualitativ sehr hochwertige medizinische Versorgung ohne zusätzliche Beiträge zu garantieren. Die Rabattverträge beziehen sich auf Generika, d.h. auf Medikamente nach Ablauf des Patentschutzes.
Es kann sein, dass Sie in der Apotheke aufgrund der neuen Verträge ein anderes als das gewohnte Präparat erhalten. Die Apotheker sind gesetzlich dazu verpflichtet, ein Präparat eines unserer Rabattpartner abzugeben. Entscheidend ist hier, dass es sich um ein wirkstoffgleiches Mittel handelt, d.h. ein Medikament mit gleichem Wirkstoff, gleicher Dosierung, vergleichbarer Packungsgröße, gleichem Indikationsbereich und vergleichbarer Darreichungsform. Wenn Ihr Arzt den Austausch des alten gegen ein neues Medikament aus medizinischen Gründen für bedenklich hält, wird er dies auf dem Rezept angeben. Ein Austausch ist dann selbstverständlich nicht möglich.
Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema Arzneimittel finden Sie in unseren FAQs.
Für Medikamente zahlen Sie einen Eigenanteil, die so genannte Zuzahlung. Damit niemand zu stark belastet wird, gibt es die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung.
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