Zusätzliche Betreuungsleistungen

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können zusätzliche Betreuungsleistungen beanspruchen, wenn sie in erheblichem Maße allgemein beaufsichtigt und betreut werden müssen.


Die IKK gesund plus erstattet je nach Betreuungsaufwand monatlich bis zu 100 Euro (Grundbetrag) oder bis zu 200 Euro monatlich (erhöhter Betrag). Den Grundbetrag erhalten Personen, die eine vergleichsweise geringere Betreuung benötigen. Der erhöhte Betrag wird gezahlt, wenn der Betreuungsaufwand vergleichsweise höher liegt.
Wer die Beträge im laufenden Kalenderjahr nicht in voller Höhe in Anspruch nimmt, kann diese in das erste Halbjahr des nächsten Jahres übertragen. Auch Versicherte, die bislang die Voraussetzungen für keine Pflegestufe erfüllten, für die aber ein erheblicher Betreuungsaufwand anfällt, können die zusätzlichen Betreuungsleistungen erhalten.

Die zusätzlichen Betreuungsleistungen können insbesondere eingesetzt werden für

  • Tages- oder Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • besondere Betreuungsleistungen von zugelassenen Pflegediensten
  • ehrenamtliche Betreuungsleistungen.

Darüber hinaus können Personen mit erheblichem Betreuungsaufwand zusätzliche Beratungsangebote durch Pflegedienste in Anspruch nehmen. Ihre IKK gesund plus informiert Sie gerne über die genauen Voraussetzungen für diese zusätzlichen Leistungen, Betreuungsangebote vor Ort und darüber, wie Sie die Erstattung beantragen.

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