Wenn Sie Zahnschmerzen haben oder einfach nur regelmäßig zur Vorsorge zum Zahnarzt gehen, die IKK gesund plus übernimmt die Kosten.

Zur zahnärztlichen Behandlung zählen Zahnfüllungen, Wurzel- und Parodontose-Behandlungen und selbstverständlich die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen. Legen Sie einfach beim Zahnarzt Ihre Krankenversicherungskarte vor. Lediglich bei den Kosten für Zahnersatz ist eine Selbstbeteiligung der Versicherten gesetzlich vorgeschrieben. Seit dem 1.1.2004 wird auch beim Zahnarzt eine Praxisgebühr von 10 Euro für den ersten Besuch in jedem Quartal fällig - ausgenommen sind Vorsorgeuntersuchungen.
Wenn Sie Ihre Zähne gut pflegen und regelmäßig vom Zahnarzt kontrollieren lassen, erhöht sich im Falle des Zahnersatzes der Zuschuss, mit dem sich die IKK gesund plus an den Kosten beteiligt. Wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Zahnersatz-Versorgung regelmäßig zur Vorsorge gegangen sind, erhalten Sie einen Bonus von 20 Prozent. Waren Sie in den letzten zehn Jahren regelmäßig zur Kontrolle beim Zahnarzt, klettert der Bonus sogar auf 30 Prozent. Bei Ihrem Zahnarzt erhalten Sie ein Bonusheft, in dem alle Vorsorgeuntersuchungen eingetragen werden, die Sie in Anspruch genommen haben. Bewahren Sie das Bonusheft deshalb bitte gut auf.
Regelmäßige Vorsorge bedeutet: Erwachsene gehen mindestens einmal jährlich zum Zahnarzt, Jugendliche bis 18 Jahre einmal halbjährlich.
Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die IKK gesund plus unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen die vollen Kosten für Zahnspangen und andere erforderliche kieferorthopädische Behandlungen. Und zwar dann, wenn die Fehlstellung der Zähne und Kiefer das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt. Das beurteilt der Kieferorthopäde an Hand der so genannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Sie sind in fünf Behandlungsbedarfsgrade eingeteilt. Eine ausgeprägte Fehlstellung, die eine Behandlung notwendig macht, liegt bei Grad drei bis fünf vor.
Der Kieferorthopäde stellt einen Behandlungsplan auf, den Sie vor der Behandlung bei Ihrer IKK gesund plus einreichen müssen. 80 Prozent der Kosten bezahlt die IKK gesund plus dann sofort, die übrigen 20 Prozent erstattet sie nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung. Voraussetzung: Die Maßnahmen müssen vor dem 18. Geburtstag begonnen werden. Haben Sie zwei Kinder, die in kieferorthopädischer Behandlung sind, trägt die IKK gesund plus für das zweite Kind von Anfang an 90 Prozent der Kosten und erstattet auch hier die restlichen 10 Prozent bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung.
Zahnfüllung
Die IKK gesund plus übernimmt die Kosten für alle Arten von Amalgam-Füllungen und für folgende Kunststoff-Füllungen:
Liegt keine Unverträglichkeit von Amalgam oder keine schwere Nierenerkrankung vor, darf die IKK gesund plus die Kosten für eine Kompositfüllung im Seitenzahnbereich nur bis zur Höhe der Kosten für eine Amalgamfüllung übernehmen. Die darüber hinaus gehenden Kosten müssen Sie selbst übernehmen. Bei den Füllungen sind die so genannten Begleitleistungen wie Betäubungsspritzen oder Röntgenuntersuchungen natürlich inklusive.
Vorsorgeuntersuchung
Zahnersatz
Für Zahnersatz, das heißt für Kronen, für eine Brücke oder eine Vollprothese zahlt die IKK gesund plus Festzuschüsse. Die Höhe der Festzuschüsse ist abhängig vom Befund. Der Festzuschuss deckt die Hälfte der Kosten für die Regelversorgung bei dem jeweiligen Befund ab. Sie erhalten den Festzuschuss von der IKK gesund plus aber auch dann, wenn Sie statt der Regelversorgung einen andersartigen oder höherwertigen Zahnersatz wählen. Unabhängig von der Versorgung, für die Sie sich entscheiden, übernimmt die IKK gesund plus also immer die Hälfte der Kosten für die Regelversorgung. Voraussetzung ist allerdings, dass die gewählte Versorgung medizinisch anerkannt ist.
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