Für einige Leistungen zahlen gesetzlich Krankenversicherte einen Eigenanteil, so genannte Zuzahlungen. Damit aber niemand zu stark belastet wird, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen davon befreien lassen.
Die Höhe der Zuzahlungen, die Versicherte leisten müssen, sind in einem Jahr auf 2 Prozent der Bruttoeinnahmen begrenzt. Für chronisch Kranke liegt die Grenze bei 1 Prozent der Bruttoeinnahmen. Oberhalb dieser Grenze übernimmt die IKK gesund plus Ihre Kosten für alle Zuzahlungen zum Beispiel für Praxisgebühren, Arznei- und Heilmittel.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von allen Zuzahlungen befreit. Ausgenommen davon sind lediglich die Zuzahl- ungen zu Fahrkosten. Auch die Kinderfrüherkennungsuntersuchungen sind zuzahlungsfrei.
Für schwerwiegend chronisch Kranke ist die Höhe der Zuzahlungen auf 1 % der Bruttoeinnahmen begrenzt. Als schwerwiegend chronisch krank gelten Versicherte, die wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal wegen derselben Krankheit ärztlich behandelt wurden (Dauerbehandlung) und auf die zusätzlich eines der drei folgenden Kriterien zutrifft:
Wenn dies auf Sie zutrifft und Ihre Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres 1 % der Bruttoeinnahmen übersteigen, wenden Sie sich an Ihre IKK gesund plus. Sie prüft, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen. Die IKK übernimmt dann für das restliche Kalenderjahr alle weiteren Zuzahlungen.
Um die tatsächlichen Einnahmen zu berechnen, werden die Einkünfte aller Haushaltsangehörigen zusammengerechnet, und zwar neben dem Gehalt, einschließlich Weihnachtsgeld, z.B. auch Erträge aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Mieteinnahmen. Davon werden Freibeträge abgezogen. In 2012 betragen sie 4.725 Euro für einen Ehepartner oder einen Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz und 7.008 Euro für jedes Kind. Die Grenze von 2 bzw. 1 % der Bruttoeinnahmen wird anschließend aus diesen Angaben berechnet.
Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema Zuzahlungen finden Sie in unseren FAQs.
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