Zuzahlungsbefreiung

Für einige Leistungen zahlen gesetzlich Krankenversicherte einen Eigenanteil, so genannte Zuzahlungen. Damit aber niemand zu stark belastet wird, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen davon befreien lassen.


Die Höhe der Zuzahlungen, die Versicherte leisten müssen, sind in einem Jahr auf 2 Prozent der Bruttoeinnahmen begrenzt. Für chronisch Kranke liegt die Grenze bei 1 Prozent der Bruttoeinnahmen. Oberhalb dieser Grenze übernimmt die IKK gesund plus Ihre Kosten für alle Zuzahlungen zum Beispiel für Praxisgebühren, Arznei- und Heilmittel.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von allen Zuzahlungen befreit. Ausgenommen davon sind lediglich die Zuzahl- ungen zu Fahrkosten. Auch die Kinderfrüherkennungsuntersuchungen sind zuzahlungsfrei.

Inhalt

Die wichtigsten Zuzahlungen im Überblick

  • Verordnete Arznei- und Verbandmittel: 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, auf keinen Fall mehr als die Kosten des Mittels,
  • Fahrkosten zur stationären Behandlung (zum Beispiel Rettungsfahrten ins Krankenhaus): 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt
  • Häusliche Krankenpflege: 10 Prozent der Kosten für maximal 28 Tage pro Jahr und 10 Euro je Rezept
  • Haushaltshilfe: 10 Prozent der Kosten je Kalendertag, mindestens 5 höchstens 10 Euro
  • Heilmittel (zum Beispiel Krankengymnastik): 10 Prozent der Behandlungskosten und 10 Euro je Rezept
  • Hilfsmittel (zum Beispiel Einlagen): 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel (Ausnahme: Zum Verbrauch genutzte Hilfsmittel wie Inkontinenzwindeln. Hier beträgt die Zuzahlung 10 Prozent pro Verbrauchseinheit - höchstens 10 Euro pro Monat je Indikation)
  • Krankenhausaufenthalt: Täglich 10 Euro für maximal 28 Tage im Kalenderjahr
  • Praxisgebühr: Für jeden Erstbesuch beim Hausarzt, Facharzt, Zahnarzt oder beim Psychotherapeuten pro Quartal 10 Euro. Eine erneute Praxisgebühr entfällt, sofern eine Überweisung vorliegt. Die Überweisung zum Zahnarzt ist nicht möglich. Vorsorgeuntersuchungen
  • Schutzimpfungen und die jährliche Zahnprophylaxe sind gebührenfrei
  • Stationäre Vorsorge und Rehabilitation (Kur): Täglich 10 Euro, im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung für maximal 28 Tage im Kalenderjahr.

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Regelung für schwerwiegend chronisch Kranke

Für schwerwiegend chronisch Kranke ist die Höhe der Zuzahlungen auf 1 % der Bruttoeinnahmen begrenzt. Als schwerwiegend chronisch krank gelten Versicherte, die wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal wegen derselben Krankheit ärztlich behandelt wurden (Dauerbehandlung) und auf die zusätzlich eines der drei folgenden Kriterien zutrifft:

  1. Sie sind pflegebedürftig gemäß Pflegestufe II oder III.
  2. Sie sind zu 60 Prozent behindert.
  3. Sie müssen dauerhaft medizinisch versorgt werden (z. B. ärztlich, psychotherapeutisch oder mit Arzneimitteln), damit sich die Krankheit nicht lebensbedrohlich verschlimmert, die Lebenserwartung nicht verkürzt oder die Lebensqualität nicht dauerhaft beeinträchtigt wird.

Wenn dies auf Sie zutrifft und Ihre Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres 1 % der Bruttoeinnahmen übersteigen, wenden Sie sich an Ihre IKK gesund plus. Sie prüft, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen. Die IKK übernimmt dann für das restliche Kalenderjahr alle weiteren Zuzahlungen.

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Berechnung der Bruttoeinnahmen

Um die tatsächlichen Einnahmen zu berechnen, werden die Einkünfte aller Haushaltsangehörigen zusammengerechnet, und zwar neben dem Gehalt, einschließlich Weihnachtsgeld, z.B. auch Erträge aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Mieteinnahmen. Davon werden Freibeträge abgezogen. In 2012 betragen sie 4.725 Euro für einen Ehepartner oder einen Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz und 7.008 Euro für jedes Kind. Die Grenze von 2 bzw. 1 % der Bruttoeinnahmen wird anschließend aus diesen Angaben berechnet.

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Fragen und Antworten

Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema Zuzahlungen finden Sie in unseren FAQs.

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