
Datenaustausch mit Ihrer IKK gesund plus
Der Datenaustausch zwischen den Datenannahmestellen der Krankenkassen und den Arbeitgebern erfolgt in elektronischer Form. Die den Meldungen zugrunde liegenden Tatbestände müssen maschinell erkannt und aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen über den jeweiligen Kommunikationsserver übermittelt werden. Für die Datenübermittlung stehen auch systemgeprüfte Ausfüllhilfen, wie das SV-Meldeportal, zur Verfügung.
Neues SV-Meldeportal
Mit der Neuregelung nach §95a SGB IV werden zukünftig der Umfang der elektronischen Datenübermittlung und das Verfahren zur Nutzung gesetzlich abgesichert. Dazu gibt es seit Oktober 2023 eine neue Ausfüllhilfe. Alle Informationen zum neuen SV-Meldeportal und zu Aktualisierungen haben wir für Sie im Überblick zusammengefasst.