Meldungen

Frau am Fotokopierer

Datenaustausch mit Ihrer IKK gesund plus

Der Datenaustausch zwischen den Datenannahmestellen der Krankenkassen und den Arbeitgebern erfolgt in elektronischer Form. Die den Meldungen zugrunde liegenden Tatbestände müssen maschinell erkannt und aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen über den jeweiligen Kommunikationsserver übermittelt werden. Für die Datenübermittlung stehen auch systemgeprüfte Ausfüllhilfen, wie das SV-Meldeportal, zur Verfügung.

SV-Meldeportal

Mit der Neuregelung nach §95a SGB IV sind der Umfang der elektronischen Datenübermittlung und das Verfahren zur Nutzung gesetzlich abgesichert. Dazu gibt es eine Ausfüllhilfe. Alle Informationen zum SV-Meldeportal und zu Aktualisierungen haben wir für Sie zusammengefasst

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DEÜV-Meldungen

Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung für die Durchführung des elektronischen Meldeverfahrens

Wirtschafts-Identifikationsnummer

Abgabenordnung mit Regelungen zu steuerlichen Identifikationsmerkmalen, wonach wirtschaftlich Tätige eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) erhalten

Ordnungskennzeichen in der Unfallversicherung

Vereinheitlichung des Ordnungskennzeichens innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung mit neuen Unternehmensnummern

Meldefristen zur Sozialversicherung

Übersicht der Meldesachverhalte sowie die entsprechenden Abgabegründe und -fristen

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