Meldungen
Datenaustausch mit Ihrer IKK gesund plus
Der Datenaustausch zwischen den Datenannahmestellen der Krankenkassen und den Arbeitgebern erfolgt in elektronischer Form. Die den Meldungen zugrunde liegenden Tatbestände müssen maschinell erkannt und aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen über den jeweiligen Kommunikationsserver übermittelt werden. Für die Datenübermittlung stehen auch systemgeprüfte Ausfüllhilfen, wie das SV-Meldeportal, zur Verfügung.
SV-Meldeportal
Mit der Neuregelung nach §95a SGB IV sind der Umfang der elektronischen Datenübermittlung und das Verfahren zur Nutzung gesetzlich abgesichert. Dazu gibt es eine Ausfüllhilfe. Alle Informationen zum SV-Meldeportal und zu Aktualisierungen haben wir für Sie zusammengefasst
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