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Meldefristen zur Sozialversicherung

Für die verschiedenen Meldungen zur Sozialversicherung gelten unterschiedliche Fristen. Nicht nur wenn ein Mitarbeiter den Betrieb verlässt oder ein neuer Kollege hinzukommt, muss der Arbeitgeber dies bei der zuständigen Krankenkasse melden. Eine Meldung wird auch dann fällig, wenn sich ein Beschäftigungsverhältnis ändert oder wenn es z.B. wegen Elternzeit unterbrochen wird. Bei jeder Meldung, die Sie tätigen, muss der Abgabegrund in Form von bestimmten Zahlenschlüsseln eingetragen werden. Hier finden Sie eine Übersicht der Meldesachverhalte sowie die entsprechenden Abgabegründe und -fristen.

Hinweis: Fällt der letzte Tag der Meldefrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist zur Abgabe der Meldung erst mit Ablauf des nächsten Werktages.

Übersicht "Meldungen zur Sozialversicherung"

Fristenrechner

Berechnen Sie mit dem Fristenrechner, zu welchen Zeitpunkt die entsprechenden Meldungen erfolgen müssen.

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