auf Taschenrechner werden Zahlen eingetippt

Pfändungsfreigrenzen

Pfändungsfreigrenzen müssen nicht mehr umständlich aus dem Tabellenwerk abgelesen, sondern können ganz einfach mithilfe unseres Online-Pfändungsrechners ermittelt werden. Die für die Berechnung der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO maßgebenden Beträge ändern sich alle zwei Jahre entsprechend der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags nach dem Einkommensteuergesetz. Liegen Unterhaltsverpflichtungen vor, erhöht sich die Freigrenze je nach Anzahl der Personen, denen der Beschäftigte gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist, sofern er diese Unterhaltspflichten auch tatsächlich erfüllt.

Vor dem Abzug der Pfändungsfreibeträge steht die Ermittlung des pfändbaren Nettoeinkommens. Dazu zählen neben dem regelmäßigen Arbeitslohn auch Provisionen, Prämien sowie Zuschläge (z.B. für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit). Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Altersversorgung während der Ansparphase, VWL sowie Urlaubsgelder gehören dagegen u.a. nicht dazu. Ein Weihnachtsgeld ist bis zur Hälfte des monatlichen Freibetrags unpfändbar.

Wichtig: Das Feststellen des pfändbaren Einkommens bedarf einiger Hintergrundkenntnisse und ist nicht einfach. Erhebliche Risiken birgt die drohende Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers. Insofern empfiehlt sich ein Besuch der Internetseiten des Bundesjustizministeriums ( www.bmj.de), eine Anfrage an die zuständige IHK bzw. Handwerkskammer, ob Unterstützung gewährt werden kann, oder – bei besonders komplexen Sachverhalten – das Hinzuziehen eines auf das Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalts.

 

Pfändungsrechner

Mit dem Pfändungsrechner können Sie den möglichen Pfändungsbetrag berechnen.

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