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Infos für Arbeitgeber und Lohnsteuerbüros

November 2025

Der viel beschworene "Herbst der Reformen" sollte auch die Stabilisierung der Sozialkassen einläuten. Doch anstatt schnell wirksamer Entscheidungen erleben wir langwierige Debatten und neue Kommissionen – obwohl umsetzbare Handlungsoptionen längst vorliegen.
Steigende Ausgaben, fehlende Strukturreformen und die anhaltende Verlagerung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben auf die Beitragszahlenden – anstelle einer faireren Finanzierung über Steuermittel – werden dazu führen, dass die Beiträge in den nächsten Jahren weiter steigen. Die politischen angekündigten Einzelmaßnahmen sind gerade in den Vermittlungsausschuss verschoben worden, statt in die Umsetzung zu kommen. So gelingt keine grundlegende Trendwende.

Trotz und gerade auch wegen dieser schwierigen politischen Rahmenbedingungen haben wir entschieden, alle unsere Beitragssätze stabil zu halten. Das geht, weil wir kontinuierlich an unseren Themen arbeiten, Angebote verbessern und vorausschauend wirtschaften. Wir wollen Ihnen, den Arbeitgebern und Betrieben aber auch allen Versicherten damit ein klares Signal für 2026 geben – keine neuen Belastungen beim Zusatzbeitrag sowie bei den Umlagesätzen U1 und U2. 

Egal was andere tun: Wir stehen Ihnen als Gesundheitspartner zuverlässig zur Seite – mit kompetenter Beratung in allen sozialversicherungsrechtlichen Fragen, starken Gesundheitspakten sowie einem attraktiven betrieblichen Bonusprogramm – vor Ort und digital. Für Ihr Unternehmen, für Ihre Mitarbeitenden, für Ihre Planungssicherheit.

GEDACHT. GEMACHT. GESUNDPLUS.
Ihre IKK gesund plus

Auch in diesem Jahr bieten wir Ihnen wieder die Möglichkeit, an unseren erfolgreichen Webinaren zu allen sozialrechtlichen Themen rund um den Jahreswechsel teilzunehmen. Informieren Sie sich dort u.a. über alle Änderungen ab dem 01.01.2026. Melden Sie sich am besten gleich an! 

Die Themen der aktuellen Ausgabe

Alle Änderungen der Sozialversicherung in 90 Minuten.
Wir haben für Sie wieder interessante Themen in unsere bewährten und geschätzten sowie kostenfreien IKK-Webinare zum Jahreswechsel gepackt. Save the Date: Sichern Sie sich schon jetzt einen Platz in einem unserer begehrten Webinartermine am 15.12.2025 um 10 Uhr oder 14 Uhr.

Infos & Abmeldung

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung werden jährlich im Rahmen einer Verordnung bekannt gegeben, die in letzter Instanz noch der Zustimmung durch den Bundesrat bedarf. Die errechneten Werte wurden in der Vorjahren regelmäßig bestätigt, so dass wir Ihnen schon jetzt eine kleine Übersicht der für 2026 geltenden Werte zur Verfügung stellen können.

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Bei Erkrankung eines Kindes haben Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld. Unklar war bislang, ob die aufgrund der Corona-Pandemie in 2024 und 2025 verlängerte Anspruchsdauer ein weiteres Jahr genutzt werden kann. Mit dem "Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege" wird die verlängerte Anspruchsdauer nun auch für das Jahr 2026 fortgeschrieben.

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Die maßgeblichen Werte sind in der Sozialversicherungsentgeltverordnung geregelt und werden zum Jahreswechsel an die Verbraucherpreisentwicklung angepasst. Ab dem 01.01.2026 gelten demnach neue Werte, etwa wenn Unternehmen ihren Mitarbeitern Mahlzeiten oder freie Unterkunft gewähren.

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Um Arbeitnehmer länger im Beruf zu halten, ergibt sich aus dem Kabinettsbeschluss zum Arbeitsmarktstärkungsgesetz das Konzept der sogenannten Aktivrente. Wir geben Ihnen einen Überblick zu den Regelungen, da die Aktivrente bereits Anfang 2026 in Kraft treten soll. Ein entsprechender Kabinettsbeschluss wurde Mitte Oktober 2025 gefasst.

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Der Ideenwettbewerb nähert sich dem Ziel.
Die Einreichungsphase ist beendet – und alle sind beeindruckt von der Kreativität der Ideen zum Erhalt und zur Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz. Nach der Bewertung durch die interdisziplinäre Fachjury laden wir Sie nun zum Prämierungsevent am 20.11.2025 ein. Seien Sie virtuell oder live mit dabei!

Infos & Anmeldung

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