
Vorstandsvergütungen
IKK gesund plus
Im Folgenden finden Sie die Veröffentlichung der Vergütungshöhe des Verstandes der IKK gesund plus einschließlich aller Nebenleistungen und sämtlicher Versorgungsregelungen gem. § 35a Absatz 6 Satz 2 SGB IV (Jahresbeträge) für das zurückliegende Jahr.
GKV-Spitzenverband
Der GKV-Spitzenverband vertritt die Interessen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, schließt übergeordnete Verträge und berät das Parlament bzw. die Ministerien. Die IKK gesund plus ist gesetzlich dazu verpflichtet, über die Vergütungen der Vorstände des GKV-Spitzenverbandes einschließlich aller Nebenleistungen und sämtlicher Versorgungsregelungen gemäß § 35a Abs. 6 Satz 2 SGB IV (Jahresbeträge) zu informieren.
Hinweis
Eine komplette Veröffentlichung der Bezüge aller Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sowie der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KV und KZV) erfolgt jährlich im Bundesanzeiger (Stichwort:Vorstandsvergütung).