Fragen und Antworten zu Widerspruchsverfahren

Ein Mann nutzt einen runden Stempel

Wenn Sie mit einer Entscheidung der IKK gesund plus nicht einverstanden sind (z.B. mit einer Leistungsablehnung oder Beitragsfestsetzung), dann haben Sie das Recht, dagegen Widerspruch zu erheben und damit das Widerspruchsverfahren einzuleiten. Für die Erhebung des Widerspruchs haben Sie nach Erhalt der Entscheidung einen Monat Zeit. Nach Ablauf dieser Frist ist Ihr Widerspruch unzulässig.

Mit der Entscheidung der IKK gesund plus erhalten Sie auch eine "Rechtsbehelfsbelehrung", die Sie darüber informiert, wie Sie Widerspruch erheben können. 
 

Wir benötigen ein Dokument, mit dem Sie mitteilen, gegen welche Entscheidung Sie Widerspruch einlegen möchten. Sie müssen dieses Dokument handschriftlich unterschreiben. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe. 

  • Bitte senden Sie den Widerspruch an:
    IKK gesund plus 
    39092 Magdeburg
     
  • Alternativ können Sie den Widerspruch auch in einem unserer Kundencenter abgeben.
  • Wenn Sie das elektronische Bürger- und Organisationpostfach (eBO) nutzen, können Sie uns den Widerspruch auch darüber übermitteln.
  • Als registrierter Nutzer unserer Kunden-App können Sie direkt über die Kontaktanfrage innerhalb der App Ihren Widerspruch einreichen.

Bitte beachten Sie: Das Einreichen Ihres Widerspruchs per einfacher eMail ohne Ihre Unterschrift ist rechtlich nicht zulässig. Um keine rechtlichen Nachteile zu erleiden, wählen Sie bitte einen der oben genannten Wege. Der Widerspruch muss nicht näher begründet werden. Für das Widerspruchsverfahren ist es jedoch sehr hilfreich, wenn Sie im Widerspruch angeben, warum Sie mit der Entscheidung der IKK gesund plus nicht einverstanden sind.

Die Servicestelle oder das Kundencenter, die/das über Ihr Anliegen entschieden hat, prüft die Fakten und die Rechtslage zu Ihrer Angelegenheit erneut. Dabei werden insbesondere die in Ihrem Widerspruch genannten Gründe berücksichtigt. Falls notwendig wird ein (weiteres) medizinisches Gutachten eingeholt.

Im Anschluss daran gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. Sollte die Servicestelle oder das Kundencenter zu Ihren Gunsten entscheiden - die Leistung kann zum Beispiel doch übernommen werden - so wird dem Widerspruch „abgeholfen" und die Leistung wird bewilligt.
  2. Sollte die Servicestelle oder das Kundencenter bei ihrer ursprünglichen Entscheidung bleiben, gibt sie Ihren kompletten Vorgang zur Aufbereitung für den abschließend entscheidenden Widerspruchsausschuss weiter. Das gilt auch, wenn die Entscheidung nur teilweise zu Ihren Gunsten abgeändert wird.
  3. Unabhängig davon haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihren Widerspruch zurückzunehmen.

Formular "Widerspruchrücknahme"
 

Der Widerspruchsausschuss besteht aus einem Vertreter der Arbeitgeber und einem Vertreter der Versicherten, die beide Mitglied im Verwaltungsrat der IKK gesund plus sind. Dieser Ausschuss entscheidet abschließend über die Widersprüche und überprüft die getroffenen Entscheidungen der IKK gesund plus. Dabei ist der Widerspruchsausschuss – genauso wie die IKK gesund plus – an die sozialrechtlichen Vorgaben gebunden.

Über das Ergebnis werden Sie mit einem schriftlichen Widerspruchsbescheid informiert.
 

Wenn der Widerspruchsausschuss der IKK gesund plus Ihren Widerspruch ganz oder teilweise ablehnt, können Sie gegen den Widerspruchsbescheid Klage zum Sozialgericht erheben. Auch dafür ist eine Frist von einem Monat einzuhalten.

Im Widerspruchsbescheid finden Sie eine „Rechtsbehelfsbelehrung“, die Sie darüber informiert, wie Sie die Klage einreichen können. Bitte wenden Sie sich für die Klageerhebung direkt an das in der Rechtsbehelfsbelehrung benannte Sozialgericht.
 

Für die Rücknahme benötigen wir ein formloses Dokument mit Ihrer Unterschrift, in dem Sie uns mitteilen, dass Sie Ihren Widerspruch zurücknehmen. Die Übermittlung ist nur auf den gleichen Wegen zulässig, wie im Abschnitt „Wie erhebe ich Widerspruch…“ beschrieben.

Bitte bezeichnen Sie in der Rücknahme den Widerspruch, den Sie zurücknehmen möchten, möglichst genau (z.B. Gegenstand und Datum des Widerspruchs).  

Mit Ihrer Rücknahme des Widerspruchs wird das Widerspruchsverfahren beendet und die Entscheidung der IKK gesund plus wird rechtskräftig. Bitte beachten Sie, dass im Fall einer Rücknahme ein Klageverfahren vor einem Sozialgericht in dieser Angelegenheit nicht mehr möglich ist. 
 

Das Widerspruchsverfahren ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Es können für Sie jedoch Kosten entstehen, wenn Sie z.B. einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen. Diese Kosten werden Ihnen von der IKK gesund plus nur dann erstattet, wenn Ihr Widerspruch erfolgreich war.