Einnahmen zum Lebensunterhalt

Einnahmeart Ja Nein
Es sind die laufenden und einmaligen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Versicherten und seiner Angehörigen im Kalenderjahr zu berücksichtigen. Die Aufzählung ist nicht abschließend, hinsichtlich der Beurteilung weiterer Einnahmen hilft Ihnen Ihr IKK-Berater.
Abfindung bei Beendigung Arbeits-/Dienstverhältnis Ja
Arbeitnehmersparzulage Nein
Arbeitsentgelt (Arbeitnehmer) Ja
Arbeitslosengeld Ja
Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit Ja
Aufwandsentschädigung für Ehrenamt Ja
Aufwendungsersatz für Betreuer Nein
Ausbildungsgeld nach dem SGB III Ja
Ausbildungsvergütung Ja
BAföG Nein
Behindertenmehrbedarf (SGB XII) Nein
Bürgergeld ja
Arbeitgeber-Beitragszuschuss (KV/PV) Nein
RV-Beitragszuschuss zur freiwilligen KV Nein
Berufsausbildungsbeihilfe Ja
Betriebsrente Ja
Blindengeld/-hilfe Nein
Elterngeld (oberhalb 300 EUR) Ja
Energiepreispauschale Ja
ESF-Leistungen (Europ. Sozialfonds) Ja
(Existenz)Gründungszuschuss Ja
Familiengeld nach Landesgesetz Nein
Gewerbebetrieb, Einkünfte aus - Ja
Inflationsausgleichsprämie Ja
Insolvenzgeld Ja
Kapitalvermögen, Einkünfte aus - Ja
Kindergeld Nein
Krankengeld von der Krankenkasse Ja
Kurzarbeitergeld (KUG), Transfer-KUG Ja
Land- und Fortswirtschaft, Einkünfte aus - Ja
Leibrenten, private Ja
Meister-BAföG (nach dem AFBG) Nein
Pflegegeld Nein
Rente, gesetzl. Rentenversicherung Ja
Rente, gesetzl. Unfallversicherung
(oberhalb Grundbetrag)
Ja
Sachbezüge (z.B. freie Kost/Wohnung) Ja
(Saison)Kurzarbeitergeld Ja
Selbstständige Arbeit, Einkünfte aus - Ja
Überbrückungsgeld Ja
Übergangsgeld Ja
Unterhalt, von getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehegatten Ja
Unterhalt, den Kinder von Dritten erhalten Ja
Unterhaltsgeld Ja
Verletztengeld Ja
Vermietung/Verpachtung, Einkünfte aus - Ja
Vermögenswirksame Leistungen Ja
Versorgungskrankengeld Ja
Vorruhestandsgeld Ja
Wohngeld Nein