Frau hält Medikamente in den Händen

Medikamente

Ihr Arzt hat Ihnen zur Behandlung ein Medikament verordnet? Die IKK gesund plus übernimmt die Kosten für verordnete Arzneimittel auf Kassenrezept. Dabei sind jedoch eventuelle Einschränkungen der Arzneimittel-Richtlinien zu beachten. Bis zu einem Alter von 18 Jahren entfallen außerdem die gesetzlichen Zuzahlungen.

Die IKK gesund plus bezahlt alle notwendigen, vom Arzt auf Kassenrezept verordneten Medikamente. Rezeptfreie Arzneien oder auf Privatrezept verordnete Medikamente zahlen Sie in der Regel selbst. Ausgenommen sind Kinder bis 12 Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre. Welche Arzneimittel-Therapie medizinisch notwendig ist, entscheidet Ihr Arzt. Bei allen Arzneimitteln gelten gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen. Sie betragen für alle verordneten Arznei- und Verbandmittel 10 Prozent des Preises, mindestens jedoch 5 und höchstens 10 Euro. Auf keinen Fall zahlen Sie mehr als das Mittel kostet. Überschreiten Sie mit allen Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres bestimmte Höchstgrenzen, können Sie sich von den restlichen Zuzahlungen befreien lassen. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen keine Zuzahlungen geleistet werden. Für bestimmte Arzneimittel wurden Festbeträge vereinbart. Für diese Medikamente ist die Höhe der Kostenübernahme auf den jeweiligen Festbetrag begrenzt.

Um eine optimale Behandlung sicherzustellen, entwickeln Ärzte, Krankenkassen und auch Patientenvertreter regelmäßig gemeinsam Vorgaben für die Verordnung von Medikamenten, die so genannten Arzneimittel-Richtlinien. Darin ist festgelegt, bei welchen Krankheitsbildern welche Arzneimittel angewendet werden sollen, und wann statt Medikamenten z.B. eine Diät oder ein Bewegungsprogramm bessere Erfolge bringen. An diese Richtlinien muss sich der Arzt bei seiner Verordnung halten, zu Ihrem Schutz.

Seien Sie nicht beunruhigt, wenn Ihnen Ihr Arzt so genannte Nachahmerprodukte oder Generika verschreibt. Diese Medikamente enthalten den gleichen Wirkstoff wie das jeweilige Originalprodukt. Lediglich Hilfsstoffe, Form und Farbe können sich unterscheiden. Sollten Sie einen der Hilfsstoffe nicht vertragen, sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Der Einsatz von Generika dient der Kostensenkung für Arzneimitteln zugunsten der gesundheitlichen Versorgung. Auf diese Weise kann die IKK gesund plus noch stärker in ihr Leistungsangebot investieren. Dies kommt Ihnen als Versicherten zugute.

Biosimilars sind biotechnologisch hergestellte Arzneimittel mit struktureller Ähnlichkeit zu einem bereits zugelassenen biologischen Original-Arzneimittel (Referenzarzneimittel) mit gleicher Wirkung. Für die Zulassung von Biosimilars gibt es klar definierte Vorgaben und Standards, die Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit der Produkte gewährleisten.

Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie in unserer kurzen Patienteninformation "Biosimilars".

Wechselwirkungen beachten

Informieren Sie sich über mögliche Arzneimittelwechselwirkungen. Der Online-Check zeigt auf einen Blick, ob es zwischen Ihren verschiedenen Arzneimitteln zu unerwünschten Wechselwirkungen kommen kann.

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