Eine Tablette wird aus der Verpackung gedrückt

Arzneimittelnamen – Mehr Klarheit durch neue Regelungen

Lange Wirkstoffnamen, Fantasiebezeichnungen und Zahlenwerte auf Medikamentenpackungen sind für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Lassen sie doch meist nicht auf das Anwendungsgebiet schließen. Erst der Blick auf die Packungsbeilage verrät genaueres. Die Namensgebung von Medikamenten und die Angaben auf den Packungen unterscheiden sich von Hersteller zu Hersteller. Für den Laien sind diese oft verwirrend, da für ihn wichtige und eindeutige Angaben fehlen. Zusätze wie "extra", "plus" oder "express" sind zwar wohlklingend und sie sollen die bessere Wirksamkeit, Verträglichkeit und Anwendung verdeutlichen, helfen dem Verbraucher in dieser Situation jedoch nicht.

Um das zu verhindern, wurde eine "Leitlinie zur Bezeichnung von Arzneimitteln" vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie dem Paul-Ehrlich-Institut veröffentlicht. Sie ist das Ergebnis des "Aktionsplans zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland", der u.a. vom Bundesministerium für Gesundheit stammt. Die Leitlinie enthält genaue Vorgaben zur Bezeichnung von Arzneimitteln und ist so auch eine Arbeitshilfe für die Hersteller. Ziel der Regelungen ist es, Medikamentenbezeichnungen, die den Verbraucher in die Irre führen können oder eine Verwechslungsgefahr mit sich bringen, zu vermeiden. Auch die Zahl möglicher Anwendungsfehler soll verringert werden.

Die Festlegungen sollen zudem Klarheit über Dosierung, Einnahme, Anwendergruppe und Wirkstoff bringen und in diesem Zug für mehr Patientensicherheit sorgen. So muss beispielsweise bei Angaben zur Stärke des Wirkstoffs stets die Maßeinheit genannt werden, reine Zahlenangaben sind nicht zulässig.
Die Arzneimittelhersteller haben die Bezeichnungen ihrer Produkte angepasst. So heißt ein Mittel gegen Sodbrennen nicht mehr "OMEP akut 20mg" sondern "OMEP -Herstellername- 20mg". Der Zusatz "akut" darf in diesem Fall nicht verwendet werden. Zusätzliche Transparenz sowie schnelle und einfache Zuordnung schaffen die weiteren Angaben zur Anwendergruppe und zum Anwendungsgebiet. In diesem Fall: "für Erwachsene" und "bei Sodbrennen und saurem Aufstoßen".

Arzneimittelrichtlinie

Die Arzneimittelbezeichnung trägt als Identifikations- und Unterscheidungsmerkmal zur Sicherheit im Arzneimittelverkehr bei. Die aktuell geltende Leitlinie finden Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

www.bfarm.de

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