Mitglieder einer Selbsthilfegruppe schlagen ihre Hände aneinander

Selbsthilfeförderung in Sachsen-Anhalt

Seit vielen Jahren unterstützt die IKK gesund plus das Engagement der Selbsthilfe. Grundsätzlich können Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen bei der gesetzlichen Krankenversicherung (kurz: GKV) Fördermittel zur Unterstützung ihrer gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung beantragen (GKV-Gemeinschaftsförderung).

Bisher konnten sie zusätzlich für zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen und Aktivitäten finanzielle Mittel direkt bei der IKK gesund plus beantragen (krankenkassenindividuelle Projektförderung). Mit Inkrafttreten des neuen Leitfadens Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen werden jedoch unsere Regelungen zur Förderung der Selbsthilfe zum 01.01.2021 angepasst und damit vereinfacht.

Was ändert sich ab 2021?

Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die in der Vergangenheit umfangreichere finanzielle Mittel für Ihre Arbeit benötigten, mussten bisher wenigstens zwei Anträge stellen: Einen Antrag bei der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV in Sachsen-Anhalt (ARGE) und einen Antrag bei der IKK gesund plus. Dies ist jetzt nicht mehr notwendig. Antragsteller, die eine finanzielle Unterstützung beantragen möchten, ermitteln einfach ihren gesamten finanziellen Bedarf für ein Kalenderjahr und stellen nur noch einen Antrag an die ARGE Selbsthilfeförderung der GKV in Sachsen-Anhalt. Bitte nutzen Sie hierzu ausschließlich die Antragsunterlagen der ARGE. Die IKK gesund plus führt im Jahr 2021 keine eigene finanzielle Förderung mehr durch.

Aufgrund der durch die Corona-Pandemie verursachten besonderen Situation konnten viele der für das Förderjahr 2020 geplanten Projekte nicht durchgeführt werden. In den meisten Fällen war es möglich, die für 2020 genehmigten Fördermittel in das Förderjahr 2021 zu übertragen und somit die geplanten Projekte nachzuholen.

Wichtig: Die bestimmungsgemäße, zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel für die von der IKK gesund plus geförderten Projekte im Jahr 2021 ist wie gewohnt in einem Verwendungsnachweis zu belegen. Der Verwendungsnachweis ist von zwei legitimierten Vertreterinnen oder Vertretern der Selbsthilfegruppe zu unterschreiben. Der Verwendungsnachweis des Jahres 2021 ist bis spätestens 31.01.2022 an die IKK gesund plus zu senden.

Eine Übersicht der Selbsthilfekontaktstellen in Sachsen-Anhalt bietet Ihnen die Internetseite des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.

www.selbsthilfekontaktstellen-lsa.de

Im Folgenden stellen wir Ihnen die Unterlagen für die krankenkassenindividuelle Projektförderung zum Herunterladen zur Verfügung.

Nachweise für das Förderjahr 2021
Nachweis über die Verwendung der Fördermittel (Abgabefrist 31.01.2022)
Muster Belegliste

Im Folgenden stellen wir Ihnen alle Antragsunterlagen für die Beantragung der GKV-Gemeinschaftsförderung zum Herunterladen zur Verfügung.

Anträge der ARGE Selbsthilfeförderung Sachsen-Anhalt für das Förderjahr 2021
für Selbsthilfegruppen (Abgabefrist 31.01.2021)
für Selbsthilfeorganisationen (Abgabefrist 31.12.2020)
für Selbsthilfekontaktstellen (Abgabefrist 31.01.2021)
Strukturerhebungsbogen für Selbsthilfekontaktstellen
Allg. Nebenbestimmungen
 Datenschutzhinweis
Begleitbroschüre für Selbsthilfegruppen

Die IKK gesund plus unterstützte auch im Jahr 2020 die Selbsthilfeaktivitäten in Sachsen-Anhalt sowie Bremen und Bremerhaven. Insgesamt wurden Selbsthilfegruppen, Landesorganisationen der Selbsthilfe sowie Selbsthilfekontaktstellen mit einem Betrag in Höhe von 510.302 Euro gefördert, was gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs von etwa 3.400 Euro bedeutet.

Transparenzbericht lesen

Ihre Ansprechpartnerin

Anke Sommermeier
Präventionsbeauftragte Sachsen-Anhalt
  0391 2806-2132
  selbsthilfefoerderung@ikk-gesundplus.de

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