Mädchen springt begeistern in einen See

Sicherer Start in die Badesaison

Nach Feierabend, am Wochenende oder im wohlverdienten Urlaub: Möglichkeiten zum Baden bieten sich in den Sommermonaten jede Menge! Wer an abgesicherten Stränden oder in Freibädern seinem Badespaß nachgeht, befindet sich zumeist in der Obhut von Bademeistern und Rettungsschwimmern. Hier ist im Ernstfall schnelle Hilfe verfügbar. Anders verhält sich dies an Seen oder Flussläufen. Doch egal, wo Sie schwimmen gehen: Auf jeden Fall sollten Sie die gängigen Baderegeln beachten. Damit Ihrem ungetrübten Badespaß nichts im Wege steht und die Saison sicher starten kann, haben wir wichtige Informationen und Hinweise für Sie zusammengestellt.

Im Freibad oder an bewachten Stränden gibt es Bademeister oder Rettungsschwimmer, die den dortigen Badebetrieb beaufsichtigen. Sie tragen Sorge, dass alle Badegäste unbeschadet Ihrem Bade-Vergnügen nachgehen können. Für den Notfall verfügen sie über entsprechende Ausrüstung, Kenntnisse und Techniken, um einen Verunfallten zu bergen und möglichst schnell notwendige Hilfe zukommen zu lassen. Hier kommt es auf jede Sekunde an! Der beaufsichtigte Bereich ist gut sichtbar markiert und in Zonen für Nichtschwimmer und Schwimmer eingeteilt. Hier besteht seitens gefährlicher Strömungen, Gegenständen im und unter Wasser sowie Schiffsverkehr keinerlei Gefahr. Halten Sie sich deshalb nur in diesem Areal auf und beachten Sie die Hinweise des Sicherheitspersonals.
Am Strand zeigen farbige Fahnen an, ob das Baden gefahrlos möglich ist. Rot-gelb bedeutet, dass Sie sich ruhigen Gewissens in das kühle Nass begeben können, gelb zeigt "Schwimmen auf eigene Gefahr" an und wird die rote Fahne gehisst, ist das Baden strengstens untersagt. Je nach Strömung und Wetterlage kann dies an ein und demselben Strandabschnitt wechseln.  

Vielleicht kennen auch Sie die folgende Situation: Sie kommen mit dem Rad, zu Fuß oder per Boot zu einer einladenden Stelle und wollen sich im Wasser erfrischen. Was aber, wenn es sich um ein unbewachtes Gewässer handelt? Selbstverständlich müssen Sie auch dann nicht unbedingt darauf verzichten.

Für das Baden in ungesicherten Gewässern gilt jedoch, entsprechende Vorsicht walten zu lassen. Das beginnt bereits beim Betreten des Wassers. Verschaffen Sie sich zu allererst einen Überblick über den Bereich und versuchen Sie, mögliche Gefahrenpotentiale auszumachen. Meiden Sie Bereiche mit starker Strömung, starkem Pflanzenwuchs oder Schiffsverkehr. Springen Sie nicht in Ihnen unbekannte Gewässer und niemals mit dem Kopf zuerst. Bleiben Sie beim Baden zudem möglichst in Ufernähe.

Wird durch eine entsprechende Beschilderung darauf hingewiesen, dass das Baden an dieser Stelle untersagt ist, müssen Sie wohl oder übel auf die Abkühlung dort verzichten.

Für einen sicheren Schwimmspaß ist die Einhaltung der Baderegeln unerlässlich. Wir haben die wichtigsten noch einmal für Sie zusammengefasst:

  • Kühlen Sie sich ab, bevor Sie ins Wasser gehen.
  • Baden Sie nicht bei Gewitter. Zieht ein Unwetter auf,  verlassen Sie sofort das Wasser.
  • Beenden Sie das Baden, sobald Sie frieren.
  • Baden Sie nicht dort, wo Schiffe und Boote fahren.
  • Verzichten Sie auf das Baden, wenn Sie sich unwohl fühlen.
  • Tauchen Sie andere nicht unter.
  • Gehen Sie als Nichtschwimmer nur bis zum Bauch ins Wasser.
  • Luftmatratze, Autoschlauch und aufblasbare Gummitiere bieten keine Sicherheit.
  • Halten Sie das Wasser und die Umgebung sauber.
  • Gefährden Sie niemanden durch Sprünge ins Wasser.
  • Schätzen Sie Ihre eigene Kraft und Können realistisch ein.
  • Springen Sie nur bei ausreichender Tiefe und Bewegungsfreiheit ins Wasser.
  • Gehen Sie nicht mit vollem oder leerem Magen ins Wasser.
  • Rufen Sie niemals unnötig um Hilfe.

Wenn Sie diese von der DLRG aufgestellten Regeln beachten, steht einem ungetrübten Badespaß nichts im Wege.

Corona-Pandemie-Hinweis

Je nach aktuellem Infektionsgeschehen und Bundesland kann die Öffnung von Frei- und Schwimmbädern oder Badestränden variieren. Erkundigen Sie sich im Vorfeld über Schließungen, Beschränkungen der Personenzahl oder eine eventuelle Testpflicht. 

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