Ich kann's klüger – Das IKK-Gesundheitskonto

Ab sofort können Sie es klüger – und zwar mit unserem Extra-Plus für die Gesundheit, dem neuen IKK-Gesundheitskonto. Ob Reiseschutzimpfung, Sportmedizinische Untersuchung oder zusätzliche Vorsorgeleistungen in der Schwangerschaft – im umfangreichen Gesundheitskonto der IKK gesund plus steckt jetzt noch mehr für Sie drin. So können Sie z.B. allein osteopathische Behandlungen im Wert von insgesamt 240 Euro nutzen! Besonders gut gefüllt ist das Gesundheitskonto auch für die Kleinsten: Neben einer erweiterten Kariesvorsorge sowie Vorsorgeuntersuchungen und einem Augenscreening zur Früherkennung von Sehstörungen warten weitere exklusive Leistungen auf Ihren Nachwuchs. Checken Sie Ihren persönlichen Mehrwert!

Mehrwert für Familien:

Neben einer Physiotherapie können auch osteopathische Behandlungen Erkrankungen und Beschwerden des Bewegungsapparates lindern. Osteopathische Leistungen sind dabei eine besondere Form der manuellen Therapie. Mit einer ärztlichen Bescheinigung, mit der die Notwendigkeit der Behandlung und die Anzahl der Therapiesitzungen zu bestätigen ist, können Sie diese Leistung bei einem anerkannten Therapeuten in Anspruch nehmen. Die Kostenübernahme erfolgt durch die IKK gesund plus. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Leistungserbringer in das Therapeutenverzeichnis der IKK gesund plus aufgenommen wurde. Alternativ genügt der Nachweis einer ordentlichen Mitgliedschaft bzw. Vollmitgliedschaft des Leistungserbringers in einem Berufsverband für Osteopathen, der für die Aufnahme eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Umfang von mindestens 1.350 Stunden fordert. Die IKK gesund plus übernimmt die Kosten von maximal vier Sitzungen je Kalenderjahr, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung. Für die Erstattung der Behandlungen ist neben der ärztlichen Bescheinigung auch die Rechnung einzureichen.

  • Wichtig: Sofern Ihr Therapeut noch keine Anerkennung der IKK gesund plus hat, setzen Sie sich bitte vor Beginn der Behandlung mit der IKK gesund plus in Verbindung, damit wir prüfen können, ob der von Ihnen gewünschte Therapeut die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.

Wir übernehmen über die gesetzlich zu leistenden Schutzimpfungen hinaus auch die Kosten für Schutzimpfungen, die wegen eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes erforderlich werden (Auslandsreiseschutzimpfungen). Die Kosten für den Impfstoff werden dabei voll übernommen. Die Kosten der ärztlichen Leistungen erstatten wir in Höhe der vereinbarten Vertragssätze. Neben der Vorlage einer persönlichen Reisebestätigung, des Privatrezeptes für den Impfstoff sowie der Rechnungen müssen folgende Voraussetzungen für die Kostenerstattung von Schutzimpfungen erfüllt sein:

  • Die Kosten werden nicht durch andere Stellen getragen.
  • Die STIKO (Ständige Impfkommission) hat eine Empfehlung für diese Impfungen herausgegeben.
  • Das Auswärtige Amt hat die Regionen des Auslandsaufenthaltes eindeutig als Risikogebiet für diese Impfungen ausgewiesen.

Unter den genannten Voraussetzungen erstatten wir auch die Kosten für Medikamente der Malariaprophylaxe.

Verkürzen Sie Ihre Wartezeiten beim Arzt und erhalten Sie schneller einen Facharzttermin! Die IKK gesund plus bietet ihren Versicherten jeden Alters in Sachsen-Anhalt sowie in Bremen/Bremerhaven, Hamburg, Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Brandenburg, Bayern, Nordrhein, Westfalen-Lippe, Sachsen, Berlin, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern attraktive Programme zur Hausarztzentrierten Versorgung – zum einen das bewährte IKK-Hausarztprogramm und zum anderen den IKK-Kinderlotsen. Bei beiden Programmen übernimmt der Hausarzt oder der Kinder-/Jugendarzt bei der Versorgung die Funktion des Koordinators und begleitet Sie und Ihre Kinder durch das Versorgungssystem. So werden Sie gezielt durch die verschiedenen Behandlungssektoren geleitet und profitieren von Qualitätsverbesserungen. Zudem werden Doppeluntersuchungen vermieden und Leistungen aufeinander abgestimmt.

Versicherte, die mindestens 18 Jahre alt (in Bremen und Bremerhaven mindestens 14 Jahre) sind, können freiwillig am IKK-Hausarztprogramm teilnehmen. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr können den IKK-Kinderlotsen nutzen. Die Einschreibung erfolgt jeweils in der  von Ihnen gewählten Haus-, Kinder- oder Jugendarztpraxis.

Alle Leistungen und Vorteile sowie die Teilnahmevoraussetzungen unserer Hausarztprogramme haben wir für Sie auf den folgenden Seiten zusammengefasst:

Gefährliche Veränderungen der Hautpigmentierung werden von den Betroffenen selbst kaum als solche wahrgenommen. Aus diesem Grund ist eine medizinische Früherkennung beim Hautarzt besonders wichtig. So wird die Chance auf eine frühzeitige Behandlung und erfolgreiche Heilung von Hautkrebs erhöht. Versicherte der IKK gesund plus ab 35 Jahren können alle zwei Jahre eine qualitätsgesicherte Hautkrebsuntersuchung in Anspruch nehmen. Diese wird als "standardisierte visuelle Ganzkörperuntersuchung" durchgeführt. Darüber hinaus gewährt die IKK gesund plus einen Zuschuss von max. 30 Euro für Versicherte zwischen 14 und 34 Jahren, die Risikofaktoren aufweisen. Dieser Zuschuss kann alle zwei Jahre in Form der Kostenerstattung nach Vorlage der entsprechenden Rechnung in Anspruch genommen werden.

Wir übernehmen für alle Versicherten nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Anspruch auf die Kostenübernahme besteht, wenn eine ärztliche Verordnung auf Privatrezept vorliegt und das Arzneimittel vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht von der Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurde. Die Kosten werden zu 100 Prozent erstattet, jedoch nicht mehr als maximal 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten. Für Versicherte bis 18 Jahre werden die Arzneimittel gegen Neurodermitis mit angerechnet.

Bitte beachten Sie: Zur Kostenerstattung sind die Rechnung der Apotheke und die ärztliche Verordnung (Privatrezept) bei uns einzureichen.

Die Mehrleistung für unsere Versicherten: Für die im Gesetz geregelten Ansprüche übernimmt die IKK gesund plus die Kosten für eine Haushaltshilfe auch, wenn im Haushalt ein Kind lebt, welches das 12. Lebensjahr aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat. Außerdem können unsere Versicherten Haushaltshilfe auch bei ambulanter Krankenbehandlung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist sowie dass eine andere im Haushalt lebende Person diesen nicht weiterführen kann. Zudem wird eine ärztliche Bestätigung über die Notwendigkeit der Haushaltshilfe benötigt. Der Anspruch besteht für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr und für maximal vier Stunden täglich.

Ihre stationäre Krankenhausbehandlung in einer "Privatklinik" ist nach vorheriger Genehmigung möglich. Für die Genehmigung müssen einige Voraussetzungen, wie z.B. das Vorliegen einer ärztlichen Verordnung vom Vertragsarzt sowie die Gewährleistung einer gleichwertigen Versorgung wie in einem zugelassenen Krankenhaus, erfüllt sein. Die Leistung muss vor der Inanspruchnahme beantragt werden. Die Behandlung darf erst begonnen werden, nachdem die IKK gesund plus der Kostenübernahme zugestimmt hat. Wir übernehmen die Kosten für Leistungen in einem nicht nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus in voller Höhe, jedoch maximal bis zur Höhe der vergleichbaren Vertragssätze. Die gesetzliche Zuzahlung, die auch in einem zugelassenen Krankenhaus zu leisten wäre, wird vom Erstattungsbetrag abgezogen. Dem Antrag auf Kostenübernahme fügen Sie bitte die ärztliche Verordnung sowie einen Kostenvoranschlag für die geplante stationäre Behandlung in der Privatklinik bei. 

Wir haben mit ausgewählten Einrichtungen Verträge über sektorübergreifende, innovative Behandlungsmöglichkeiten geschlossen, die eine lückenlose und qualitativ hochwertige Versorgung gewährleisten. Der Vorteil für den Patienten: Ein großer Teil der operativen Eingriffe muss nicht mehr im Krankenhaus durchgeführt werden, sondern erfolgt in diesen Einrichtungen. Darüber hinaus profitieren Sie von der Genesung im häuslichen Umfeld.

Mehrwert für Kinder und Jugendliche:

Sehstörungen bei Kleinkindern lassen sich nicht immer gleich feststellen, denn der Nachwuchs kann seine Beschwerden kaum mitteilen. Je früher die Diagnose gestellt wird, desto größer ist die Chance, eine Vielzahl von Sehstörungen zu vermeiden. Hier bieten wir ein augenärztliches Screening als sinnvolle Ergänzung zu unseren bestehenden Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen an. Stellt der Kinder- oder Hausarzt einen Anlass zur Durchführung des Augenscreenings fest, werden Kinder zu einem Facharzt für Augenheilkunde überwiesen. Dort wird das Screening innerhalb kürzester Zeit gegen Vorlage Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) durchgeführt. Die Kosten für das augenärztliche Screening werden für unsere Versicherten außerhalb von Sachsen-Anhalt und Bremen/Bremerhaven bis zu einer Höhe von 40 Euro erstattet.

Bitte beachten Sie: Das augenärztliche Screening kann bei Kindern aus Bremen/Bremerhaven vom 21. bis 42. Lebensmonat und bei Kindern aus Sachsen-Anhalt vom 10. bis 27. Lebensmonat gegen Vorlage der eGK durchgeführt werden. Versicherte aus den übrigen Bundesländern setzen sich bzgl. der Altersgrenze und einer Kostenerstattung bitte vor Inanspruchnahme mit der IKK gesund plus in Verbindung.

Für Kinder und Jugendliche übernehmen wir auf der Grundlage geschlossener Verträge mit den Ärzten die Kosten für folgende zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen: U10 für Kinder von 7 bis 8 Jahren, U11 für Kinder von 9 bis 10 Jahren und den Gesundheits-Check J2 für Jugendliche von 16 bis 17 Jahren.

Für Versicherte der IKK gesund plus im Alter von 6 bis 17 Jahren werden bisher die Kosten für die Versiegelung der Molaren (große Backenzähne) übernommen. Zusätzlich werden für Versicherte der IKK gesund plus ab dem 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr die Kosten für die vorsorgliche Zahnfurchen-Versiegelung der acht besonders kariesgefährdeten Prämolaren (Vormahlzähne) im bleibenden Gebiss getragen. Erstattet werden bei der zusätzlichen Versiegelung 70 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch maximal 80 Euro pro Jahr. Zur Erstattung benötigen wir die Rechnung. 

Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr leistet die IKK gesund plus bei kieferorthopädischer Behandlung einen Zuschuss für die Versiegelung der Zahnglattflächen vor dem Anbringen des Multibandes (Brackets) in Höhe von maximal 100 Euro. Außerdem wird ein Zuschuss zum Retainer gezahlt. Für die Erstattung reichen Sie bitte die Rechnung bei der IKK gesund plus ein.

Die IKK gesund plus erstattet Versicherten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Kosten für ärztlich auf Privatrezept verordnete, nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel zur Behandlung der Neurodermitis, sofern deren Einnahme medizinisch notwendig ist. Die Kosten werden zu 100 Prozent erstattet, jedoch zusammen mit nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten nicht mehr als maximal 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten. Auch hier benötigen wir von Ihnen die Rechnung der Apotheke und die ärztliche Verordnung (Privatrezept).

Mehrwert für Erwachsene:

Als zusätzliche Vorsorgeleistungen für Schwangere bezuschussen wir im Einzelfall bei positiver Familienanamnese oder besonders begründeter Indikation folgende ärztliche Untersuchungen: den Toxoplasmosetest (sofern dieser keine Leistung nach den Mutterschaftsrichtlinien ist), den Triple-Test, die Nackenfaltenmessung sowie die Antikörperbestimmung auf Ringelröteln und Windpocken und den Streptokokkentest. Erstattet werden in diesen Fällen 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch insgesamt nicht mehr als 125 Euro je Schwangerschaft. Für die Erstattung reichen Sie bitte die Rechnungen bei der IKK gesund plus ein.

Sofern der Partner an einem Geburtsvorbereitungskurs teilnimmt, können dafür ebenfalls anteilig Kosten erstattet werden, sofern der zuvor genannte Betrag noch nicht ausgeschöpft wurde und der Partner ebenfalls bei der IKK gesund plus versichert ist. Im Rahmen der Geburtshilfe gewähren wir einen Zuschuss für die Hebammenrufbereitschaft (in der Regel innerhalb der 38. bis 42. Schwangerschaftswoche) von bis zu 250 Euro. Insgesamt ist somit ein Zuschuss von bis zu 375 Euro möglich. 

Bitte beachten Sie: Für die Erstattung der Leistungen ist die jeweilige Rechnung bei der IKK gesund plus einzureichen. Zur Erstattung der Hebammenrufbereitschaft benötigen wir zusätzlich einen entsprechenden Nachweis (z.B. Vertrag oder Leistungsbeschreibung). 

Sie können mit einem Infektionsscreening zwischen der 16. und 24. Schwangerschaftswoche das Risiko einer Frühgeburt verringern. Sie erhalten hierfür in Bremen und Sachsen-Anhalt auf Anfrage einen Screeningscheck. Dieser wird beim behandelnden Gynäkologen eingereicht. Die Leistung wird über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerechnet. Für Versicherte anderer Bundesländer werden die Kosten bis zu einer Höhe von 29 Euro nachträglich erstattet.

Manchmal ist eine Befruchtung auf natürlichem Wege nicht möglich. Bleibt Ihr Kinderwunsch aus medizinischen Gründen unerfüllt, kann eine künstliche Befruchtung in Anspruch genommen werden. Die IKK gesund plus übernimmt die Kosten dieser Leistung anteilig, wenn Aussicht auf deren Erfolg besteht. Sie haben Anspruch auf Leistungen der künstlichen Befruchtung, soweit ein Arzt eine hinreichende Aussicht auf Erfolg feststellt. Leistungen der künstlichen Befruchtung werden von uns zu 50 Prozent übernommen (maximal drei Versuche ohne Schwangerschaft), wenn die Kosten gemäß Behandlungsplan genehmigt wurden. Sofern Sie nach drei Versuchen ohne Schwangerschaft einen weiteren Versuch durchführen, gewähren wir für diesen Versuch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 300 Euro. Für die Beantragung des Zuschusses müssen folgende Unterlagen bei uns eingereicht werden:

  • Nachweis über drei erfolglose Versuche unter Kostenbeteiligung einer gesetzlichen Krankenkasse 
  • Nachweis über einen weiteren – selbst finanzierten – Versuch
  • Rechnungen 

Je früher bestehende Erkrankungen entdeckt werden, desto besser sind die Heilungschancen und Möglichkeiten der Behandlung.
Regelmäßige Kontrolluntersuchungen können das Risiko, dass bestehende Erkrankungen zu lange unerkannt bleiben, verringern. Dies schließt bessere Behandlungsmöglichkeiten durch eine frühzeitige Diagnose mit ein. Diese Gesundheitsuntersuchung dient dazu, Diabetes, Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems und der Nieren möglichst schnell zu erkennen bzw. das Risiko einer Erkrankung zu verringern.
Die IKK gesund plus unterstützt Sie bei Ihrer aktiven Vorsorge mit einem Check-up. Alle Versicherten zwischen einschließlich 18 und 34 Jahren haben einmalig Anspruch auf eine kostenlose Gesundheitsuntersuchung beim Arzt. Sollten Sie den Check-up häufiger in Anspruch nehmen wollen, bezuschusst die IKK gesund plus diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung alle drei Jahre mit maximal 30 Euro. Für die Erstattung ist die Rechnung bei der IKK gesund plus einzureichen. Alle IKK-Versicherten ab 35 Jahren können diese Leistung alle drei Jahre wieder kostenlos in Anspruch nehmen.

Das 3D-Brustscreening, auch Tomosynthese genannt, verbessert die Brustkrebsfrüherkennung für Frauen mit dichtem Drüsengewebe. Frauen, die Anspruch auf eine kurative Mammographie (z.B. bei unklarem Tastbefund) oder Anspruch auf das Mammographiescreening haben, bei denen jedoch die herkömmliche Mammographie aufgrund eines dichten Brustdrüsengewebes keinen aussagekräftigen Befund zulässt, erstatten wir für die Tomosynthese bis zu 100 Euro. Reichen Sie dafür bitte die ärztliche Bescheinigung sowie die Rechnung bei uns ein. 

Die Taktilografie ist ein besonderes Verfahren. Als Ergänzung zu angewandten Screeningmethoden (Mammografie und Tomosyntehse) verbessert die Taktilografie die Genauigkeit der Brustkrebsvorsorge. Während der 30- bis 60-minütigen Tastuntersuchung, welche von professionell ausgebildeten taktilen Untersucherinnen mit Sehbehinderung durchgeführt wird, werden auch kleinste Veränderungen bemerkt.
Die IKK gesund plus erstattet die Kosten für die Vorsorgemaßnahme mit bis zu 65 Euro pro Jahr, maximal jedoch in Höhe der tatsächlichen Auslagen. Bitte beachten Sie, dass dafür die Vorlage der Rechnung notwendig ist. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass ein Facharzt bzw. eine Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe diese veranlasst und bei der Patientin familiäre oder medizinische Risikofaktoren für eine Brustkrebserkrankung ärztlich bescheinigt. Zudem muss die Untersuchung durch entsprechend qualifizierte medizinische Tastuntersucherinnen durchgeführt werden. Der Anspruch auf Kostenerstattung besteht einmal je Kalenderjahr.

Praxen und Kliniken, die die Taktilographie zur Brustkrebsfrüherkennung mit speziell ausgebildeten medizinisch-taktilen Untersucherinnen anbieten, finden Sie unter www.discovering-hands.de

 

Wir bieten allen Versicherten zwischen 40 und 49 Jahren einmal alle 2 Jahre eine diskrete und bequeme Methode an, sich auf gutartige Darmkrebsvorstufen testen zu lassen. Dazu können Sie sich ein Stuhltest-Set zu Ihnen nach Hause liefern lassen und es dann per Post an unser Vertragslabor senden. Im Anschluss erhalten Sie Ihre persönliche Auswertung bequem per Post und bei positivem Ergebnis eine Empfehlung zur weiteren Untersuchung durch den Facharzt. Diskreter und einfacher war die Früherkennung noch nie.
NEU: Mit uns gehen Sie noch früher auf Nummer sicher. Bereits ab 40 Jahren können Versicherte der IKK gesund plus eine Darmspiegelung in Anspruch nehmen, wenn bei ihnen Risikofaktoren vorliegen. Dabei werden die Kosten bis zu einem Betrag von max. 250 Euro von der IKK gesund plus übernommen – und das alle 5 Jahre. 
weitere Informationen

Die IKK gesund plus leistet einen Zuschuss zu den Kosten der sportmedizinischen Untersuchung und Beratung. Bei medizinischer Notwendigkeit werden ebenfalls die Kosten für das Belastungselektrokardiogramm, die Lungenfunktionsuntersuchung und die Laktatwertbestimmung getragen. Wir erstatten 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch insgesamt nicht mehr als 150 Euro. Für die Erstattung ist, neben der ärztlichen Bescheinigung, die Rechnung bei der IKK gesund plus einzureichen.
Für alle Leistungen der sportmedizinischen Untersuchung und Beratung sind die Durchführung der Untersuchung von zugelassenen Leistungserbringern mit der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin", das Vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung sowie das Zurückliegen der letzten bezuschussten sportmedizinischen Untersuchung von mindestens zwei Jahren Voraussetzung. Die Leistung richtet sich vorrangig an Freizeitsportler, die aus individuellen Gründen eine sportmedizinische Untersuchung durchführen möchten. 

Trotz guter Zahnpflege können medizinische Behandlungen notwendig werden. Benötigen Sie beispielsweise Zahnersatz, unterstützt Sie die IKK gesund plus. Durch eine Kooperation mit dem zahnmedizinischen Netzwerk "DentNet" senken wir Ihre Kosten für Zahnersatz. Zusätzlich erhalten Sie, bei jährlichen Kontrolluntersuchungen in der gewählten DentNet-Praxis, auf Ihren Zahnersatz eine erweiterte Garantie von fünf Jahren.

Ein weiteres Plus für Sie: Für Versicherte der IKK gesund plus, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist eine Professionelle Zahnreinigung pro Jahr bei einer der teilnehmenden Praxen kostenlos!

weitere Informationen

Senken Sie beim Zahnersatz Ihren Eigenanteil! Durch eine Kooperation mit der "2ten-ZahnarztMeinung" erhalten Sie die Möglichkeit, ca. 50 Prozent Ihres Eigenanteils zu sparen. Registrieren Sie sich dazu auf der Internetseite und übertragen Sie anschließend die Angaben aus Ihrem rosafarbenen Heil- und Kostenplan auf die Webseite. Sie erhalten innerhalb von drei Tagen günstigere Angebote von Zahnärzten aus Ihrer Nähe, welche ausschließlich Qualitätszahnersatz aus Deutschland verwenden. Versicherte der IKK gesund plus bezahlen keine Einstellgebühr.
weitere Informationen

Ihre Teilnahme

Wie Sie teilnehmen können und wie Ihnen Kosten erstattet werden, erfahren Sie in unseren Teilnahmebedingungen.

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