Mitglieder einer Selbsthilfegruppe schlagen ihre Hände aneinander

Selbsthilfeförderung

Ohne die Aktivitäten der Selbsthilfe wäre das Gesundheitswesen um einen bedeutsamen Anteil ärmer. Ihr Nutzen ist unumstritten. Neben der professionellen Gesundheitsbehandlung stellt die Selbsthilfe eine wertvolle Ergänzung dar. Mit der Gesundheitsreform wurde der Stellenwert bekräftigt und eine Fördermöglichkeit der GKV für Selbsthilfegruppen, -verbände und -kontaktstellen eingerichtet, sofern die Selbsthilfeaktivitäten auf die Prävention oder Rehabilitation bestimmter Erkrankungen abzielen.

Es hat sich gezeigt, dass der Umgang sowie die Bewältigung von Krankheit oftmals mit Hilfe ebenfalls Betroffener einfacher fällt. Der gegenseitige Austausch von Erfahrungen, die Beratung, das Verständnis oder einfach ein offenes Ohr können sehr entlastend in schwierigen Lebenssituationen wirken. Die Treffen in einer Selbsthilfegruppe tragen letztlich auch zur Orientierung im hoch spezialisierten Gesundheitssystem bei.

In Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie unter beratender Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen hat der GKV-Spitzenverbandes die Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V erarbeitet und in einem Leitfaden zusammengefasst.

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

Der GKV-Spitzenverband hat die gemeinsam erarbeiteten Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V zusammengefasst.

  Leitfaden

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