Arzt macht Vorsorgeuntersuchung bei Patientin

Ambulante Vorsorgeleistung

Eine ambulante Vorsorgeleistung kann zum Erhalt Ihrer Gesundheit beitragen oder einer Verschlechterung Ihres Krankheitsbildes entgegenwirken. Wir unterstützen Sie dabei. Grundsätzlich kommt eine ambulante Vorsorgeleistung erst in Betracht, wenn schon alle ambulanten Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort ausgeschöpft wurden, also ärztliche und ggf. fachärztliche Behandlung und alle erforderlichen verordneten Arznei- bzw. Heil- und Hilfsmittel, z.B. Krankengymnastik, Massagen, evtl. Rehabilitationssport oder Funktionstraining, und ein Orts- oder Klimawechsel aus ärztlicher Sicht angezeigt ist. Um eine ambulante Vorsorgeleistung in Anspruch nehmen zu können, ist zunächst ein Antrag notwendig. Den von Ihnen gewünschten Kurort in Deutschland können Sie dabei, abhängig von den benötigten Heilmaßnahmen, selbst wählen. Wird nach Prüfung Ihres Antrages sowie Ihrer ärztlichen Unterlagen eine Vorsorgebedürftigkeit festgestellt, stellt Ihnen die IKK gesund plus einen Kurarztschein aus. Am Kurort selbst erhalten Sie einen vom Kurarzt erstellten Behandlungsplan, der auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist.

Von der IKK gesund plus werden Ihnen 100 Prozent der ärztlichen Behandlungskosten sowie 90 Prozent der Kosten für Kurmittel wie Massagen oder medizinische Bäder erstattet. Sie zahlen lediglich 10 Euro je Verordnung dazu. Diese Zuzahlung entfällt bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Zusätzlich erhalten Sie in diesem Fall einen Kostenzuschuss von 16 Euro pro Tag für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe. Bei chronisch kranken Kleinkindern im Alter von 1-5 Jahren, einschließlich Ihrer Begleitpersonen, beträgt dieser 25 Euro pro Tag.

Bitte beachten Sie:
Bei einer ambulanten Kur sind Sie für die Unterbringung, Fahrt und Verpflegung selbst zuständig. Die Dauer dieser Vorsorgeleistung muss drei Wochen betragen. Für diese Zeit erhalten Sie keine Krankschreibung. Sollten Sie berufstätig sein, müssen Sie für den Zeitraum einer so genannten "Badekur" Ihren Urlaubsanspruch nutzen. Eine erneute ambulante Vorsorgeleistung ist erst nach Ablauf von drei Jahren möglich.

Entsprechende ambulante Kuren können unter bestimmten Voraussetzungen auch in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU), einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz in Anspruch genommen werden. Sofern Sie beabsichtigen, eine ambulante Kur im Ausland in Anspruch zu nehmen, empfehlen wir dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit uns, damit wir Sie umfassend über Vor- und Nachteile beraten können. Das gilt auch, wenn Sie die Badekur über ein Reiseunternehmen buchen möchten.
 

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