ein leerer Rollstuhl vor eine weißen Wand

Hilfsmittel

Im Krankheitsfall oder nach einer Operation können Sie mitunter auf verschiedene Hilfsmittel wie beispielsweise Gehhilfen angewiesen sein. Wir unterstützen Sie, indem wir die Kosten für die notwendigen Hilfsmittel übernehmen. In bestimmten Fälle sind Zuzahlungen und Eigenanteile zu leisten.

So können Sie auch mit körperlichen Einschränkungen aktiv am Leben teilhaben und gewinnen Lebensqualität. Wenn Sie einen Angehörigen betreuen und pflegen, erleichtern sie Ihnen auch diese Aufgabe. Zu den Hilfsmitteln zählen z.B.

  • Hörgeräte
  • Kompressionsstrümpfe
  • orthopädische Schuhe
  • Inhalationsgeräte
  • Rollstühle
  • Hilfsmittel zur Pflege

Hilfsmittel sollen den Erfolg der Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen. Den Anspruch der Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse regelt das Sozialgesetzbuch (§ 33 SGB V). Dieser Anspruch umfasst auch:

  • eine individuelle Beratung, abgestimmt auf Ihren individuellen Versorgungsbedarf
  • die Anpassung des Hilfsmittels an Ihre Bedürfnisse und bei Bedarf eine Schulung im Umgang mit diesem Hilfsmittel
  • die Bereitstellung des notwendigen Zubehörs zum Hilfsmittel
  • erforderliche Änderungen, Instandsetzungen, Ersatzbeschaffungen und vorgeschriebene technische Kontrollen.

Bei vorliegender medizinischer Indikation übernimmt die IKK gesund plus die Kosten bis zu den vereinbarten Höchstgrenzen. Wie viel das bei den einzelnen Hilfsmitteln ist, darüber geben Ihnen unsere Mitarbeiter gerne Auskunft. Fragen Sie nach und lassen Sie sich beraten!

Die Hilfsmittel werden Ihnen von Ihrer IKK gesund plus entweder zum dauerhaften Verbleib oder als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Ein genereller Anspruch auf ein neues Hilfsmittel besteht nicht. In jedem Fall ist eine hochwertige Versorgung ohne weitere Ausgaben, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen hinausgehen, möglich.

Damit wir die Kosten für Ihr Hilfsmittel übernehmen können, benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt. Mit diesem können Sie sich dann direkt an einen unserer Vertragslieferanten wenden. Dieser wird alles Weitere für Sie veranlassen und rechnet die Kosten auch direkt mit der IKK gesund plus ab. Bitte beachten Sie, dass wir bei einigen Hilfsmitteln zur Prüfung der medizinischen Indikation den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung hinzuziehen müssen.

Hilfsmittel für Versicherte können gemäß § 126 Abs. 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuches (SGB) V ausschließlich durch Vertragspartner ihrer Krankenkasse auf der Grundlage von Verträgen nach § 127 Abs. 1, 2 oder 3 SGB V abgegeben und abgerechnet werden. Das heißt, die Versicherten der IKK gesund plus können nur Leistungserbringer in Anspruch nehmen, die durch Teilnahme an Verträgen nach § 127 SGB V Vertragspartner der IKK gesund plus sind. Ziel ist eine wirksame und wirtschaftliche Versorgung mit Hilfsmitteln unter Berücksichtigung der geltenden Hilfsmittelrichtlinien.

Die wesentlichen Inhalte unserer Verträge finden Sie in den folgenden Vertragssteckbriefen:

Sofern Sie ein Hilfsmittel, das Ihnen leihweise überlassen wurde, nicht mehr benötigen, nehmen wir dieses wieder zurück und übernehmen selbstverständlich alle Kosten für den Rücktransport. Bitte rufen Sie uns an.

Für bestimmte Hilfsmittelgruppen gelten bundesweit einheitliche Festbeträge, das heißt Obergrenzen für die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Dazu gehören Hilfsmittel zu Kompressionstherapie (Stützstrümpfe), Hör- und Sehhilfen, aufsaugende Inkontinenzhilfen, Stomaartikel (für einen künstlichen Darmausgang) und Einlagen.

Bei der Ermittlung der Festbeträge haben sich die Krankenkassen nur an den Preisen von hochwertigen Produkten orientiert, die jeweils bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Wenn Sie Hilfsmittel aus einer der oben genannten Gruppen benötigen, können Sie also auch nach Inkrafttreten der Obergrenzen mit geeigneten, qualitativ hochwertigen Produkten versorgt werden, ohne dass Sie Mehrkosten übernehmen müssen.

Für Hilfsmittel, die zum einmaligen Verbrauch bestimmt sind (z.B. Windeln bei Inkontinenz), zahlen Sie 10 Prozent pro Packung dazu, maximal 10 Euro pro Monat, in jedem Fall aber nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels. Für alle anderen Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Rollstühle zahlen Sie 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Sobald Ihre Zuzahlungen die Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen überschreiten, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen, dann werden alle weiteren Kosten vollständig von Ihrer IKK gesund plus übernommen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.

Jede Versorgung erfolgt grundsätzlich aufzahlungsfrei, d.h. Sie müssen keine weiteren Zahlungen an den Vertragspartner leisten. Entscheiden Sie sich jedoch nach der Beratung durch unseren Vertragspartner für ein Hilfsmittel, das über das Maß des Notwendigen hinausgeht, handelt es sich nicht mehr um eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung, sodass Sie diese Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst tragen müssen. Sie müssen dann die sich daraus ergebenden Mehrkosten, ggf. auch für weitere Leistungen wie z.B. Reparaturen, selbst tragen. Der Vertragspartner hat Sie darüber im Vorfeld zu informieren und von Ihnen eine schriftliche Bestätigung einzuholen.

Kontakt

Bei Fragen zu Hilfsmitteln, die evtl. hier nicht aufgeführt sind, oder für den Rücktransport von nicht mehr benötigten geliehenen Hilfsmitteln, können Sie sich gern an uns wenden.

  0391 2806-4330

  0391 2806-4320

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