Homöopathische Arzneimittel

Homöopathie

Homöopathie ist ein Heilverfahren, das Krankheiten mit stark verdünnten Stoffen behandelt. Diese so genannte sanfte Medizin stärkt die Selbstheilungskräfte des Körpers. Die IKK gesund plus bietet Ihnen diese Leistung über Verträge mit den kassenärztlichen Vereinigungen an.

Grundlage der homöopathischen Arzneimittel sind pflanzliche und tierische Produkte und Mineralien. Diese Mittel werden stufenweise in Zehner- oder Hunderterschritten verdünnt und nach bestimmten Vorschriften verschüttelt. Damit soll den Arzneien ein höherer Wirkungsgrad verliehen werden, als von ihrer rein stofflichen Konzentration zu erwarten ist.

Die These: Je stärker verdünnt und verschüttelt, desto stärker die Heilkraft.

Die homöopathischen Verdünnungen werden darum auch "Potenzen" (lat. potentia = Kraft) genannt. Die Forscher entdeckten zufällig, dass sich Moleküle bei zunehmender Verdünnung nicht voneinander entfernen, sondern sich im Gegenteil immer stärker zueinander bewegen und kleine Molekülhaufen bilden, die sich bei weiterer Zugabe von Verdünnungsmitteln zu größeren Aggregaten verbinden. In diesem Verhalten der Teilchen könnte die Begründung dafür liegen, dass sich selbst in hohen Verdünnungen biologisch aktive Substanzen befinden könnten, die im Organismus wirksam sind.

Kostenerstattung homöopathischer Leistungen

Die Behandlung mit Homöopathie ist vertraglich festgelegt. Das bedeutet für alle Versicherten der IKK gesund plus, die diese Leistung in Sachsen-Anhalt in Anspruch nehmen, eine Übernahme von homöopathischen Behandlungen. Zur Durchführung der homöopathischen Behandlung sind Vertragsärzte berechtigt, die eine einschlägige Ausbildung absolviert haben und gemäß der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt die Zusatzbezeichnung "Homöopathie" führen. Wird die Leistung in einem anderen Bundesland in Anspruch genommen, ist eine Kostenerstattung in Höhe der vertraglichen Vergütungssätze möglich.

Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel zur homöopathischen, phytotherapeutischen und anthroposophischen Behandlung werden in vollem Umfang von der IKK gesund plus erstattet. Voraussetzung ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und das Arzneimittel vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht von der Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurde. Die Kosten pro Versicherten dürfen 100 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten.

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