Junge Frau arbeitet in der Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege als Leistung der Krankenversicherung

Wenn Sie wegen schwerer Erkrankung nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach bestimmten Therapien vorübergehend Hilfen in der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen, diese aber in der häuslichen Umgebung nicht sichergestellt werden können, ist für einen gewissen Zeitraum die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung möglich. Die IKK gesund plus übernimmt dafür die pflegebedingten Aufwendungen von bis zu 1.774 Euro für maximal 56 Kalendertage (acht Wochen) im Jahr.

NEU ab 01.01.2024:
Der § 42 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB XI wird dahingehend angepasst, dass die Kurzzeitpflege in Krisensituationen oder ab 01.01.2024 auch in anderen Situationen, in denen vorrübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder ausreichend ist, in Anspruch genommen werden kann. 

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