Augenscreening für Kleinkinder (Amblyopiescreening)

Kleinkind schaut lachend nach oben in die Kamera

Sehstörungen bei Kleinkindern lassen sich nicht immer gleich feststellen, denn der Nachwuchs kann seine Beschwerden kaum mitteilen. Je früher die Diagnose gestellt wird, desto größer ist die Chance, eine Vielzahl von Sehstörungen zu vermeiden. Hier bieten wir ein augenärztliches Screening als sinnvolle Ergänzung zu unseren bestehenden Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen im Rahmen eines neuen Vorsorgepaktes an. Stellt der Kinder- oder Hausarzt einen Anlass zur Durchführung des Augenscreenings fest, werden Kinder zu einem Facharzt für Augenheilkunde überwiesen. Dort wird das Screening innerhalb kürzester Zeit gegen Vorlage Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und mittels Teilnahmeerklärung durchgeführt. Die Kosten für das augenärztliche Screening werden für unsere Versicherten außerhalb Sachsen-Anhalts und Bremens einmalig erstattet. Wenn der Kinderarzt mittels VisionScreener das Screening durchführt, können bis zu 20 Euro erstattet werden. Findet das Screening beim Augenarzt statt, werden 40 Euro erstattet.

Bitte beachten Sie: Das augenärztliche Screening kann bei Kindern aus Sachsen-Anhalt und Bremen/Bremerhaven vom 10. bis 42. Lebensmonat (Hausarzt) oder vom 21. bis zum vollendeten 42. Lebensmonat (Augenarzt) einmalig im Rahmen des Vorsorgepakets "Gesunde Kindheit" mittels Teilnahmeerklärung durchgeführt werden. Versicherte aus den übrigen Bundesländern setzen sich bzgl. der Altersgrenze und einer Kostenerstattung bitte vor Inanspruchnahme mit der IKK gesund plus in Verbindung.

Leistungen

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