Künstliche Befruchtung

Frau und Mann träumen vom eigenen Baby

Manchmal ist die Erfüllung des Kinderwunsches auf natürlichem Wege nicht möglich. Bleibt Ihr Kinderwunsch aus medizinischen Gründen unerfüllt, kann eine künstliche Befruchtung in Anspruch genommen werden. Die IKK gesund plus übernimmt die Kosten dieser Leistung anteilig, wenn die Aussicht auf deren Erfolg besteht.

Sie haben Anspruch auf Leistungen der künstlichen Befruchtung, soweit ein Arzt oder eine Ärztin eine hinreichende Aussicht auf Erfolg feststellt. Leistungen der künstlichen Befruchtung werden von uns zu 50 Prozent übernommen (maximal drei Versuche ohne Schwangerschaft), wenn die Kosten gemäß Behandlungsplan genehmigt wurden. Anspruch auf Sachleistungen besteht nur für verheiratete Versicherte, die das 25. Lebensjahr, jedoch nicht das 40. Lebensjahr (Frauen) bzw. das 50. Lebensjahr (Männer) vollendet haben. Weiterhin dürfen nur Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden. 

Ist eine künstliche Befruchtung beabsichtigt, stellt Ihnen das Kinderwunschzentrum einen Behandlungsplan aus, den Sie bitte zur Genehmigung bei uns einreichen.

Mehrleistung der IKK gesund plus

Die IKK gesund plus unterstützt Sie zusätzlich mit einem weiteren Zuschuss zu Ihrem Eigenanteil. Dieser beträgt maximal 500 Euro je Ehepaar und Versuch. Es werden jedoch höchstens die Kosten erstattet, die dem bei der IKK gesund plus versicherten Ehepartner entstanden sind. Für die Erstattung reichen Sie uns bitte nach Durchführung jedes Zyklus die Rechnung über Ihren gesetzlichen Eigenanteil bei uns ein. 

Ist die gesetzlich vorgesehene Anzahl von Versuchen ausgeschöpft, müssen Sie weitere Behandlungsversuche grundsätzlich vollständig selbst finanzieren. Auch dabei unterstützen wir Sie. Die IKK gesund plus zahlt einen Zuschuss für einen weiteren Versuch. Dieser beträgt einmalig maximal 250 Euro je Ehepaar. Es werden jedoch höchstens die Kosten erstattet, die dem bei der IKK gesund plus versicherten Ehepartner entstanden sind. 
Es müssen die oben genannten übrigen Voraussetzungen erfüllt sein und die durchgeführten Leistungen im direkten Zusammenhang mit der künstlichen Befruchtung stehen. 

Für die Beantragung des Zuschusses müssen folgende Unterlagen bei der IKK gesund plus eingereicht werden:

  • Nachweis über drei erfolglose Versuche unter Kostenbeteiligung einer gesetzlichen Krankenkasse
  • Rechnungen über einen weiteren – selbst finanzierten – Versuch

Weitere Hinweise

Besondere Leistungen, die über den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, können nicht übernommen bzw. bezuschusst werden. Dabei handelt es um Leistungen, wie z.B. das Einfrieren und Auftauen von Samen- oder Eizellen (Kryokonservierung) oder die Schlüpfhilfe (Assisted Hatching). Ebenso können Kosten für privat zu finanzierende Arzneimittel oder ärztliche Leistungen nicht übernommen werden.

Für eine künstliche Befruchtung, die im Ausland durchgeführt werden soll, gelten besondere Anspruchsvoraussetzungen. Auch die von Ihnen zu tragenden Kosten können in diesen Fällen deutlich höher sein. Sofern eine künstliche Befruchtung im Ausland geplant ist, nehmen Sie bitte unbedingt vor Einleitung entsprechender Maßnahmen Kontakt mit uns auf, damit wir Sie individuell beraten können.