Naturheilverfahren
Naturheilverfahren umfassen verschiedene therapeutische Ansätze, bei denen natürliche Reize, manuelle Methoden oder Verfahren aus unterschiedlichen medizinischen Traditionen eingesetzt werden. Sie können eine ärztliche Behandlung ergänzen. Dabei sollte die Auswahl des geeigneten Verfahrens immer gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt erfolgen.
Ab dem 01.10.2026 bezuschusst die IKK gesund plus als besondere Leistung bestimmte, ärztlich verordnete Naturheilverfahren.
Wichtige Fragen zur Kostenerstattung
Bezuschusst werden folgende Naturheilverfahren:
- Ayurveda (Teilkörpermassagen und Thermotherapien)
- Chiropraktik (Chirotherapie)
- Feldenkrais
- Lichttherapie
- Shiatsu
- Tuina-Massage und Krankengymnastik nach Qigong der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM)
- Kinesiologisches Taping
Ausgenommen sind Leistungen, die innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet werden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Leistungen, die durch Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind.
Die IKK gesund plus erstattet 80 Prozent des Rechnungsbetrages. Der Zuschuss ist auf max. 120 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.
Für die Erstattung sind eine ärztliche Verordnung für das jeweilige Naturheilverfahren sowie die entsprechende Rechnung bei der IKK gesund plus einzureichen.
Gegebenenfalls anfallende Kosten für das Ausstellen einer detaillierten Rechnung werden nicht erstattet.
Die Leistung muss qualitätsgesichert bei einem Leistungserbringer in Anspruch genommen werden, der zur Durchführung des jeweiligen Naturheilverfahrens berechtigt ist. Als Leistungserbringer kommen insbesondere infrage:
- Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, insbesondere mit Zusatzbezeichnungen wie z.B. Naturheilverfahren oder Chiropraktik
- zugelassene Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten