Rezeptpflichtige Arzneimittel

Rezept für Arzneimittel wird überreicht

Werden Ihnen von Ihrem behandelnden Arzt rezeptpflichtige Arzneimittel auf Kassenrezept verschrieben, werden die Kosten zumeist von der IKK gesund plus übernommen. Sie leisten lediglich eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 Prozent des Medikamentenpreises, mindestens jedoch 5 und höchstens 10 Euro. Haben Sie in einem Kalenderjahr bereits eine gewisse Höhe an Eigenbeteiligungen aufgebracht, ist eine Zuzahlungsbefreiung möglich. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren fallen keine Zuzahlungen an.

Für einige Arzneimittel werden die Kosten jedoch nicht übernommen. Dies betrifft unter anderem Präparate, die aus kosmetischen Gründen eingenommen werden. Auch Mittel zur Raucherentwöhnung oder zur Behandlung von erektiler Dysfunktion fallen nicht in den gesetzlichen Leistungsrahmen. Des Weiteren ist die Kostenübernahme von Arzneien gegen leicht behandelbare Erkrankungen, wie z.B. einer Erkältung, ausgeschlossen.

Leistungen

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