Arzt untersucht junge Frau

Maßnahmen zur Früherkennung

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten unterschiedliche Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten an. Diese sind in verschiedenen Richtlinien wie folgt geregelt.

Sie dienen dem Zweck, eine altersgerechte Entwicklung des Kindes zu überprüfen beziehungsweise Krankheiten aufzudecken, die diese Entwicklung beeinträchtigen.

Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern

In Ergänzung zu den Kinderuntersuchungen soll bei der Jugendgesundheitsuntersuchung zwischen 13 und 14 Jahren die Gelegenheit zur Früherkennung von Krankheiten genutzt werden, die die körperliche, geistige und soziale Entwicklung beeinträchtigen.

Richtlinie zur Jugendgesundheitsuntersuchung

In den Gesundheitsuntersuchungsrichtlinien sind Leistungen aufgeführt, die Versicherte ab 35 Jahren jedes zweite Jahr in Anspruch nehmen können. Die Gesundheitsuntersuchung dient insbesondere der frühzeitigen Erkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie des Diabetes mellitus. Sofern möglich soll diese Untersuchung zusammen mit der Krebsfrüherkennungsuntersuchung angeboten werden.

Richtlinie über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten

In den Krebsfrüherkennungsrichtlinien sind Leistungen aufgeführt, die Frauen ab 20 Jahren und Männer ab 45 Jahren zur Früherkennung von bestimmten Krebserkrankungen in Anspruch nehmen können. Frauen haben ab 20 Jahren ein Anrecht auf die Früherkennungsuntersuchung von Krebserkrankungen des Genitals, zusätzlich ab 30 Jahren auf die Früherkennungsuntersuchung von Brust- und Hautkrebs und ab 50 Jahren auf die Früherkennung von kolorektalen Karzinomen. Männer haben ab 45 Jahren ein Anrecht auf Früherkennungsuntersuchung hinsichtlich Prostatakrebs und Krebserkrankungen des äußeren Genitals und der Haut und ab 50 Jahren auf Früherkennungsuntersuchung von kolorektalen Karzinomen.

Krebsfrüherkennungsrichtlinie

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